AktuellesLandkreis Grafschaft Bentheim

Update zum Ausbruch der Vogelgrippe in der Grafschaft Bentheim

Nachdem sich am Freitag (14. November 2025) der Ausbruch der Vogelgrippe in einem Legehennenbetrieb in der Gemeinde Wietmarschen bestätigt hat, sind rund 120.000 Legehennen des betroffenen Betriebes tierschutzgerecht getötet worden. Das hochansteckende Virus war in einem der zehn Ställe des Großbetriebes ausgebrochen, in dem insgesamtrund 436.000 Tiere gehalten werden. In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium mussten bislang nur die Tiere des betroffenen Stalls und der beiden angrenzenden Ställe durch die Gesellschaft für Seuchenvorsorge getötet und durch die Firma Schaap als zuständige Tierkörperbeseitigungsanstalt fachgerecht abtransportiert werden. „Diese drei Stallungen wurden anschließend grob gereinigt und mit Desinfektionsmittel vorbehandelt. In einem nächsten Schritt folgen nun umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten“, berichtet Kreisveterinär Dr. Hermann Kramer.

Keine Auffälligkeiten bei Tieren in Ausbruchsbetrieb

Weitere Verdachtsfälle sind in dem betroffenen Betrieb bislang nicht aufgetreten. „Im Rahmen der Risikobewertung haben wir das Monitoring und die Probennahmen in den übrigen sieben Ställen stark intensiviert und ausgeweitet. Die klinischen Untersuchungen der Tiere am Wochenende waren unauffällig, vogelgrippeverdächtige Hühner wurden nicht gefunden. Zudem führen wir ein Falltiermonitoring durch. Das heißt, alle Tiere, die in den Ställen versterben, werden beprobt und auf Vogelgrippe getestet. Derzeit warten wir auf erste Ergebnisse des Lebensmittel- und Veterinärinstituts Oldenburg. Aber auch bei den verstorbenen Tieren gab es am Wochenende keine sichtbaren Hinweise auf eine Infektion mit der Vogelgrippe“, so Kramer.

Strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen

Seit Samstag (15. November 2025) gilt rund um den Ausbruchsbetrieb in der Gemeinde Wietmarschen eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Innerhalb der beiden Zonen befinden sich knapp 280 gemeldete Geflügelhaltungen mit zusammen rund 2,5 Millionen Tieren. „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Veterinäramtes sind im Dauereinsatz und suchen die Betriebe innerhalb der Restriktionszonen auf, um dort Proben zu nehmen und die Tiere klinisch zu untersuchen“, schildert Kramer das aktuelle Vorgehen.

Grundsätzlich gelten innerhalb der Schutz- und der Überwachungszone strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, um einer Verbreitung des Virus vorzubeugen. Dazu zählen u.a. die Aufstallung des Geflügels und die besondere Beachtung von Biosicherheitsmaßnahmen mit umfangreichen Desinfektions- und Hygienemaßnahmen. Eine kreisweite Stallpflicht für alle gewerblichen und privaten Haltungen mit mehr als 50 Tieren gilt in der Grafschaft Bentheim bereits seit 30. Oktober 2025. Geflügelhalterinnen und -halter, die bei ihren Tieren Auffälligkeiten bemerken, wie etwa eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme der Tiere, vermehrte Todesfälle im Tierbestand oder andere klinische Symptome, sollten umgehend das Veterinäramt des Landkreises informieren.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim