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Feuerwerkskörper können dieses Jahr im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember 2025 käuflich erworben werden. Das Zünden ist in dem Zusammenhang dann nur an Silvester und Neujahr erlaubt. Foto: gani_dteurope – Adobe Stock.
Feuerwerkskörper können dieses Jahr im Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember 2025 käuflich erworben werden. Das Zünden ist in dem Zusammenhang dann nur an Silvester und Neujahr erlaubt. Foto: gani_dteurope – Adobe Stock.