AktuellesCloppenburg

Verkehrsausschuss empfiehlt Einführung des Projekts „moobil+Taxi“ für die Dauer von 3 Jahren

Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs

Landkreis Cloppenburg. Der Landkreis Cloppenburg führt das Projekt „moobil+Taxi“ für die Dauer von 3 Jahren ein. Dies hat der Verkehrsausschuss dem Kreistag einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen. Bei positiver Entscheidung ist dem Kreistag dann jährlich zu berichten und die Kreisverwaltung wird damit beauftragt, entsprechende Fördermittel einzuwerben. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass eine Rückkehr der Gemeinde Saterland in dem Verbund der „moobil+“ Kommunen erwünscht ist und das bei entsprechendem Abschluss einer Vereinbarung der Gemeinde Saterland mit dem Landkreis Cloppenburg der Landrat ermächtigt ist, die notwendigen Vergaben zur erneuten Einbindung der Gemeinde Saterland unverzüglich vorzunehmen.

Das Projekt soll in der Einführungsphase vom Landkreis Cloppenburg finanziert werden, ohne weitere Beteiligung der an „moobil+“ teilnehmenden Kommunen.

Durch Beschluss des Kreistages vom 29. Juni 2023 wurde die Verwaltung beauftragt ergebnisoffen zu prüfen, ob „moobil+Taxi“ im Landkreis Cloppenburg umgesetzt werden kann. Es handelt sich bei „moobil+Taxi“ um eine zeitlich flexible Flächenbedienung mit kleinen Fahrzeugen (Taxis). Ziel ist es ein optionales Angebot zu schaffen, wenn kein ÖPNV-Angebot besteht (kein Parallelsystem). So werden räumliche Bedienungslücken geschlossen und eine Zubringer- und Verstärkungsfunktion für den bisher eingerichteten Linienverkehr wird geschaffen. Die Fahrten sollen sowohl digital, wie auch telefonisch (Mobilitätszentrale) gebucht werden können.

Grundgedanke ist dabei, dass die im Landkreis Cloppenburg befindlichen Taxiunternehmen ihre freien Kapazitäten digital melden. Diese Kapazitäten sollen dann über die „moobil+APP“ den Bürgerinnen und Bürgern bereitgestellt werden. Die Kapazitätsgrenze ist jeweils die durch die örtlichen Taxiunternehmen bereitgestellte und freigemeldete Transportkapazität. Vorteil dieser Fahrzeugbereitstellung ist, dass die Fahrzeuge der Anbieter vor Ort, sinnvoll genutzt werden können, ohne das neue Fahrzeuge angeschafft werden müssen.

Ein weiteres Ziel von moobil+Taxi ist, bei steigender Nutzung möglichst ein Pooling (Bündeln mehrerer Fahrtwünsche) zu erzielen. Ein moobil+Taxi-Nutzer hat nicht den Anspruch auf eine alleinige Beförderung, sondern muss dieses Angebot bei Vorliegen der freien Kapazitäten auch ggf. mit anderen Personen teilen. Dafür wird der Taxi-Anteil (angenommene 25%) gleichermaßen auf die Anzahl der gepoolten Fahrtwünsche aufgeteilt.

Die Fahrten mit „moobil+Taxi“ sind nachrangig zu den bereits bestehenden Angeboten des ÖPNV und werden per „Moobil+APP“ lediglich dann angeboten, wenn keine entsprechende ÖPNV-Beförderungsmöglichkeit besteht. Die Betriebszeiten sind montags bis freitags von 07:00 bis 23:00 Uhr, samstags von 07:00 bis 02:00 Uhr und sonn- und feiertags von 08:00 bis 23:00 Uhr.

Des Weiteren hat der Verkehrsausschuss vier Anträge auf Förderung von Haltestellen des straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) einstimmig zugestimmt. Die Stadt Friesoythe hat einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 44.958,86 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Kampe, Grundschule“, die Gemeinde Cappeln einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 10.500,00 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Darrel, Warnstedter Str.“, die Gemeinde Emstek einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 12.300,00 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Drantum, Ecopark-Allee“ und die Stadt Löningen einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe von bis zu 127.581,16 EUR für den Ausbau der Haltestelle „Löningen, Schulzentrum/Linderner Str.“ gestellt.

Die aktuell gültige Richtlinie des Landkreises Cloppenburg für die Förderung von Haltestellen des ÖPNV wurde vom Kreistag am 03. Juni 2021 beschlossen. Grundsätzlich beträgt die Höhe des Zuschusses nach Ziffer 4.2 dieser Richtlinie 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für so genannte kleine Investitionsmaßnahmen mit Gesamtkosten von bis zu 100.000,00 EUR pro Haltestelle oder sonstiger Investitionsmaßnahme beziehungsweise 12,5 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für größere Investitionsmaßnahmen mit einem Volumen von über 100.000,00 EUR, sofern die Maßnahme nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) mit 75 % bezuschusst wird. Der Kreisausschuss wird in seiner Sitzung im März abschließend über die Anträge entscheiden.

Text: Landkreis Cloppenburg