CORONAEmslandGrafschaft Bentheim

Verlängerung der Corona Verordnung in Niedersachsen

Niedersachsen. Bis vor ein paar Monaten waren die Corona Verordnungen immer in aller Munde. Gerade auch, wenn es um eine Verlängerung gegangen ist oder wenn Neuerungen in der Corona Verordnung veröffentlicht wurden. Seit heute bis zum 30. September gilt nun eine neue, überarbeitete Verordnung. Was nach dem 30. September 2022 passiert, bleibt abzuwarten. Hier auf jeden Fall erst einmal die Änderungen in der neuen Corona Verordnung.

Fortschreibung der Niedersächsischen Corona-Verordnung mit minimalen Änderungen

Die Sommerwelle ist glücklicherweise abgeflacht, die Zahl der mit Corona im Krankenhaus oder gar auf der Intensivstation zu behandelnden Fälle ist aktuell vergleichsweise niedrig, viele Krankheitsverläufe sind moderat. Aber es bleibt dabei: Corona ist keine Grippe, tagtäglich sterben Menschen an einer COVID-19-Infektion, viele haben lange unter Nachwirkungen zu leiden. Aus diesen Gründen hält die Niedersächsische Landesregierung die bisherigen Basis-Schutzmaßnahmen nach wie vor für geboten.

Mit der am 31. August 2022 in Kraft tretenden Änderungsverordnung erfolgt deshalb eine Verlängerung der Geltungsdauer der Niedersächsischen Corona-Verordnung bis zum 30. September 2022. Inhaltlich ändert sich kaum etwas, es handelt sich eher um formale Änderungen. Diese finden sich in den folgenden Bereichen:

§ 3 Absatz 1 Testung – Aktualisierung einer Fundstelle für die jüngste Änderung der bundesrechtlichen Testverordnung (Ziffer 2) sowie eine Änderung der Angabe der Website für gelistete Selbsttests und Anpassung an den Wortlaut der Absonderungsverordnung (Ziffer 3)

Anpassung des § 4 Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen – Konkretisierung der Regelungen über Testverpflichtungen in Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen (nur in Einrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medizinische Versorgung erfolgt)

§ 6 Ergänzung der Überschrift ‚Heime, unterstützende Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege‘ um die Worte ‚ambulante Pflegedienste‘ zur leichteren Orientierung

§ 13 Ordnungswidrigkeiten Folgeänderungen zu den Änderungen in § 4.

§ 14 Verlängerung des Geltungsdatums der Verordnung bis zum 30. September 2022.