Verschärfter Lockdown bis Ende Januar – die neuen Beschlüsse
Berlin. Am heutigen Nachmittag haben die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten in einer Videoschaltkonferenz mit der Kanzlerin beraten. Grund hierfür ein ein verschärfter Lockdown bis Ende Januar.
Die neuen Regelungen müssen noch in den einzelnen Bundesländern per Verordnung verfügt werden. Dennoch wurden soeben (05. Januar 2021 – 18.45 Uhr) die neuen „Regeln“ / „Beschlüsse“ auf der Pressekonferenz bekannt gegeben:
Allgemein
Die bereits bestehenden Beschlüsse werden bis zum 31. Januar 2021 verlängert. Alle Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit wie möglich zu Hause zu bleiben.
Einschränkung des Bewegungsradius
In Landkreisen ab einer 7-Tagesinzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100000 Einwohnerinnen und Einwohner werden die Länder und oder Kreise im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes einen sog. Bewegungsradius einführen. Man muss sich innerhalb von 15 km um den jeweiligen Wohnort des Bürgers / der Bürgerin aufhalten. Diese darf nur mit triftigen Grund verlassen werden. Einkaufen*, Reisen und auch tagestouristische Ausflugsziele sind ausdrücklich keine Gründe für ein verlassen der 15 km Zone dar.
Private Zusammenkünfte
In Erweiterung der Bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte nur alleine, mit einer maximal weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes gestattet. (Nur eigener Hausstand plus einer weiteren Person!)
Unterricht
Erst ab Anfang Februar Rückkehr zum Präsenzunterricht. In einem weiteren Schritt Hybridunterricht für Schüler weiterführender Schulen ab Klasse 7. Bei „guten“ Infektionsgeschehen in Grundschulen Wechselunterricht. (Weitere Informationen folgen durch das Kultusministerium, soweit sie vorliegen).
Alten- und Pflegeheime
In Alten- und Pflegeheimen sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Dieses beinhaltet Unterstützung bei Hygienekonzepten und auch die regelmäßige Testung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Weitere Informationen dazu werden noch bekannt gegeben.
Zusätzliche Kinderkrankentage
Jedem Elternteil sollen Zehn weitere Tage an Kinderkrankengeld gewähren. Alleinerziehende sollen 20 Tage Kinderkrankengeld erhalten. Dieses soll auch für die Fälle gelten, bei denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich ist, weil eine Schule, eine Kindertagesstätte oder ein Kindergarten pandemiebedingt geschlossen ist.
Betriebskantinen und Restaurants
Betriebskantinen werden geschlossen, Verzehr vor Ort bei Speisen, die abgeholt werden, ist verboten. Speisen können nach wie vor abgeholt werden und auch geliefert werden.
Dieses sind erste Ausführungen zu den Beschlüssen der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin. Sobald uns das konkrete Papier der Beschlüsse vorliegt, werden wir dieses natürlich veröffentlichen. Das nächste Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin findet am 25. Januar statt.
Hier die Original Beschlüsse – zum gut lesen bitte anklicken und auf „in Original Größe“ anklicken
*Inwieweit „Einkaufen“ eine Ausnahme ist, bleibt im Moment noch abzuwarten – wir warten auf eine konkrete schriftliche Stellungnahme.