Vogelgrippe: Aufhebung von Beobachtungsgebiet
Vogelgrippe: Aufhebung von Beobachtungsgebiet – Bereich Eleonorenwald bleibt von tierseuchenbehördlicher Allgemeinverfügung betroffen
Meppen. Wegen Ausbrüchen der hochansteckenden Geflügelgrippe im Landkreis Cloppenburg war ein Beobachtungsgebiet um die infizierten Bestände festgelegt worden, das bis in den Landkreis Emsland hineinragte. Betroffen waren Bereiche der Samtgemeinden Herzlake und Werlte. Dieses im Januar verfügte Beobachtungsgebiet wird nun aufgehoben. Lediglich der Bereich Eleonorenwald in der Gemeinde Vrees (Samtgemeinde Werlte) zählt im Zusammenhang mit einer bereits am 25. Februar in Kraft getretenen Allgemeinverfügung noch zu einem Beobachtungsgebiet.
Weiterhin betroffen sind demnach insgesamt vier Geflügel haltende Betriebe, darunter eine gewerbliche Tierhaltung mit 14.990 Legehennen und drei Hobbyhaltungen mit insgesamt 20 Stück Geflügel. Alle weiteren Betriebe entfallen. Der Landkreis Emsland hat vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse die seit Januar bestehenden Allgemeinverfügungen entsprechend aufgehoben. Die Änderung tritt am 5. März in Kraft. Hintergrund für die Anpassung sind Untersuchungen, die nach 30 Tagen in den vom Ausbruch betroffenen Betrieben vorgenommen werden. Diese so genannten Aufhebungsuntersuchungen fielen negativ aus. Die Vogelgrippe gilt damit für diese Betriebe als erloschen.
Der Landkreis Emsland weist erneut darauf hin, dass die seit dem 15. November 2020 bestehende Aufstallungspflicht für Geflügel im gesamten Kreisgebiet aber weiterhin gültig ist.
Wird die Vogelgrippe in einem Betrieb festgestellt, legt die zuständige Behörde ein Gebiet um den Ausbruchsbetrieb mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk fest sowie ein Beobachtungsgebiet. Der Radius von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet zusammen ergibt einen Radius von mindestens 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. Alle Maßnahmen dienen dazu, die Weiterverbreitung der Vogelgrippe zu verhindern.
Text: Landkreis Emsland