Vogelgrippe: Beobachtungsgebiet erstreckt sich ins Emsland – Teile der Samtgemeinden Herzlake und Werlte betroffen
Meppen. Im Landkreis Cloppenburg ist in der Gemeinde Lastrup am 12. Januar ein Ausbruch der hochpathogenen Geflügelgrippe festgestellt worden. Um diesen betroffenen Bestand wurde vom Landkreis Cloppenburg u. a. ein Beobachtungsgebiet mit einem Radius von 10 Kilometern festgelegt, der sich auch auf den Landkreis Emsland erstreckt.
Betroffen sind hiervon Teile der Samtgemeinden Herzlake und Werlte mit insgesamt 27 Betrieben, davon 14 gewerblichen Tierhaltungen. Bei dem Rest handelt es sich um Hobbyhaltungen. Insgesamt handelt es sich im betroffenen Gebiet um rund 554.600 Stück Geflügel. Der Landkreis Emsland hat eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen, die am 15. Januar in Kraft tritt.
Unter anderem dürfen im Beobachtungsgebiet gehaltene Vögel sowie frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, aber auch Eier und sonstige vom Geflügel stammende Erzeugnisse das Beobachtungsgebiet nicht verlassen und auch nicht hinein transportiert werden. Tierhalter sind angehalten, besondere Hygienemaßnahmen zum Schutz des Bestandes einzuhalten.
Wird die Vogelgrippe in einem Betrieb festgestellt, legt die zuständige Behörde ein Gebiet um den Ausbruchsbetrieb mit einem Radius von mindestens drei Kilometern als Sperrbezirk fest sowie ein Beobachtungsgebiet. Der Radius von Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet zusammen ergibt einen Radius von mindestens 10 Kilometern um den Ausbruchsbetrieb.
Im Landkreis Emsland mit seiner großen Geflügeldichte wäre ein Ausbruch mit einem hohen wirtschaftlichen Schaden verbunden. Alle Maßnahmen dienen dem Schutz der Geflügelhaltungen. Eine Weiterverbreitung der Vogelgrippe soll damit unterbunden werden.
Text: Landkreis Emsland