Vogelgrippe in Coevorden: Überwachungszone in der Grafschaft Bentheim verkleinert
Nach dem bestätigten Ausbruch der Vogelgrippe in der niederländischen Gemeinde Coevorden ist es zu einer Anpassung der eingerichteten Sperr- und Überwachungszone gekommen. Hintergrund ist eine geringfügige Korrektur der Koordinaten des Ausbruchsbetriebs in Dalen durch die zuständigen niederländischen Behörden. Infolge dieser technischen Anpassung verschieben sich die Zonen, wodurch sich das betroffene Gebiet in der Grafschaft Bentheim verkleinert.
Durch die Verschiebung der Zonen befinden sich auf Grafschafter Gebiet nun nur noch vier geflügelhaltende Betriebe innerhalb der Überwachungszone. Insgesamt sind davon rund 66.000 Tiere betroffen. Zuvor lagen 18 Betriebe mit etwa 480.000 Tieren in dem betroffenen Gebiet.
Der Ausbruch war am Samstag, 31. Januar 2026, in einem Legehennenbetrieb in Dalen mit rund 15.000 Tieren bestätigt worden. Die Tiere wurden durch die niederländischen Behörden umgehend getötet. Zur Eindämmung des hochansteckenden Virus waren eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet worden, die bis in die Samtgemeinde Emlichheim im Landkreis Grafschaft Bentheim reichte.
Für die verbliebenen Betriebe innerhalb der Überwachungszone gelten weiterhin die angeordneten tierseuchenrechtlichen Maßnahmen. Dazu zählen unter anderem Einschränkungen beim Transport von Geflügel, Eiern und weiteren Erzeugnissen sowie die konsequente Einhaltung umfangreicher Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen. Die tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim unter www.grafschaft-bentheim.de veröffentlicht und tritt am Samstag, 07. Februar 2026, in Kraft. Das Veterinäramt des Landkreises Grafschaft Bentheim führt weiterhin stichprobenartige Kontrollen und Untersuchungen in den betroffenen Betrieben durch.
In der Grafschaft Bentheim selbst gibt es nach wie vor keine Hinweise auf einen Ausbruch der Vogelgrippe. Trotz der Verkleinerung der Überwachungszone bleibt jedoch Vorsicht geboten. Die kreisweite Stallpflicht für gewerbliche und private Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren besteht weiterhin. Ziel ist es, einen Eintrag des Virus in heimische Bestände bestmöglich zu verhindern.
Das Veterinäramt appelliert daher weiterhin an alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter, die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten und Auffälligkeiten im Tierbestand unverzüglich zu melden. Hinweise auf eine mögliche Infektion können unter anderem eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme, erhöhte Verluste oder andere klinische Symptome sein.
