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Vorwürfe von Tierschutzverstößen in Schweinehaltungen: Veterinärabteilung wird konsequent prüfen und ahnden

„Wir möchten der endgültigen Bewertung noch nicht vorgreifen, es ist aber davon auszugehen, dass wir mehrere Fälle von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz zur Ahndung an die zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Oldenburg geben werden“, so ein erstes Fazit des Leiters der Veterinärabteilung beim Landkreis, Dr. Hermann Kramer zu den Anzeigen des Deutschen Tierschutzbüros gegen drei Grafschafter Betriebe. Das zugeleitete Videomaterial sei nach einer ersten Sichtung teilweise erschütternd. „Wir werden das alles sauber und konsequent ausermitteln“, betont Kramer.

Bereits am 19. November war bei der Veterinärabteilung ein anonymer Hinweis auf Tierschutzverstöße in vier Schweinehaltungen in der Grafschaft Bentheim eingegangen. Die Betriebe wurden am Montag, Dienstag und Donnerstag letzter Woche kontrolliert. Dabei stellte sich auch heraus, dass in zwei Betrieben bereits ein Fernsehteam vor Ort gewesen war und die Landwirte vor laufender Kamera konfrontiert hatte. „Daher rechneten die Landwirte bereits mit unserem Besuch. Für unsere Kontrollen ist das nicht förderlich“, erklärt Dr. Hermann Kramer. Tatsächlich seien in allen Betrieben Tierschutzmängel unterschiedlicher Qualität festgestellt worden. Die Berichte und Dokumentationen werden derzeit noch erstellt. Einige Aufzeichnungen und Prüfungen stehen noch aus, außerdem sind weitere Betriebskontrollen notwendig.

Am Mittwoch schließlich traf eine Anzeige des Deutschen Tierschutzbüros gegen drei der vier Betriebe mit heimlich gedrehtem Videomaterial ein.

Das niedersächsische Landwirtschaftsministerium, dem die Anzeige des Deutschen Tierschutzbüros ebenfalls vorliegt, wird einen Bericht durch die Veterinärabteilung erhalten. Nach derzeitigem Stand lassen sich sehr wahrscheinlich mehrere Straftatbestände feststellen, die an die Schwerpunktstaatsanwaltschaft gegeben werden. Daneben drohen den Betrieben Verwaltungsverfügungen zur Mängelabstellung und Ordnungswidrigkeitsverfahren.