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Wahl der Landrätin bzw. des Landrates: Grafschafter Kreiswahlausschuss lässt drei Wahlvorschläge zu

Nun ist es amtlich: Bei der Direktwahl der Landrätin bzw. des Landrates am 13. September 2026 gehen zwei Kandidatinnen und ein Kandidat ins Rennen. Dabei handelt es sich um Finanzdirektorin Anja Terhorst (CDU) aus Papenburg, die leitende Regierungsschuldirektorin Silvia Pünt-Kohoff (SPD) aus Nordhorn und Oberschulrektor Kai Schmidt (Einzelbewerber), ebenfalls aus Nordhorn. Der Kreiswahlausschuss hat diese drei Wahlvorschläge am Donnerstagnachmittag zugelassen. Ein weiterer Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers wurde vom Kreiswahlausschuss als unzulässig erklärt, da der Bewerber die notwendigen 250 Unterstützungsunterschriften nicht fristgerecht vorlegen konnte.

Kreiswahl: 255 Bewerberinnen und Bewerber wollen in den Kreistag

Auch mit Blick auf die Wahl des Kreistages stehen die Bewerberinnen und Bewerber um die 50 Abgeordnetenmandate fest. Alle eingereichten 35 Wahlvorschläge mit insgesamt 255 Kandidatinnen und Kandidaten wurden vom Kreiswahlausschuss zugelassen. Damit sind in jedem der fünf Grafschafter Wahlbereiche jeweils sechs Parteien und eine Wählergruppe mit einer eigenen Liste vertreten. Die Bewerberinnen und Bewerber für die Kreiswahl gehören folgenden Parteien bzw. Wählergruppe an:

CDU: 64
SPD: 63
GRÜNE: 35
FDP: 30
IPG: 29
AfD Niedersachsen: 24
Die Linke: 10

Aufgeteilt nach Geschlecht bewerben sich 181 Männer, 73 Frauen und eine diverse Person um die Kreistagsmandate. Das Durchschnittsalter der Kandidatinnen und Kandidaten liegt bei 51,3 Jahren. Die Altersspanne bewegt sich zwischen 18 und 78 Jahren. Eine Übersicht der zugelassenen Wahlvorschläge in den einzelnen Wahlbereichen ist im Amtsblatt Nr. 035 auf der Internetseite des Landkreises unter www.grafschaft-bentheim.de/bekanntmachung abrufbar.

Wer darf wählen?

Rund 115.300 Grafschafterinnen und Grafschafter, darunter etwa 5.100 Erstwählerinnen und -wähler, sind am 13. September 2026 zu den Kommunal- und Direktwahlen aufgerufen. In gut sieben Wochen entscheiden sie mit ihrer Stimme nicht nur über die Zusammensetzung der Stadt-, Samtgemeinde- und Gemeinderäte sowie des Kreistages, sondern auch darüber, wer Landrätin bzw. Landrat der Grafschaft wird und wer das Amt der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters in den kreisangehörigen Kommunen übernimmt. Die Wahl zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister steht in allen kreisangehörigen Kommunen mit Ausnahme von Schüttorf an.

Wahlberechtigt sind bei den Kommunal- und Direktwahlen in der Grafschaft Bentheim Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die

am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind (in diesem Fall also spätestens am 13. September 2010 geboren wurden),
seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz in der Grafschaft Bentheim haben,
nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung nach deutschem Recht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.

Weitere Informationen und ein FAQ rund um die anstehenden Wahlen finden Interessierte auf www.grafschaft-bentheim.de unter dem Menüpunkt „Wahlen“.