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Wahlanschlagtafeln: Neue Reihenfolge nach Gerichtsbeschluss

Nordhorn. Aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts Osnabrück ändert sich die Plakatreihenfolge auf den Wahlanschlagtafeln der Stadt Nordhorn. Die Parteien, Initiativen und Einzelbewerber, die bei den Kommunalwahlen am 12. September 2021 antreten, erhalten sofort eine entsprechende Mitteilung der Stadt Nordhorn.

Die Initiative Pro Grafschaft (IPG) hatte gegen die ursprünglich von der Stadt Nordhorn festgelegte Reihenfolge per Eilantrag geklagt. Sie bestand darauf, auf den städtischen Tafeln das dritte von insgesamt acht Feldern nutzen zu dürfen, weil sie bei den letzten Ratswahlen drittstärkste Kraft im Stadtrat geworden ist. Die Stadt Nordhorn wiederum hatte nur denjenigen Parteien feste Felder zugewiesen, die sowohl bei den Rats- als auch bei den zwei Wochen später stattfindenden Bundestagswahlen antreten.

Das Gericht ist dem Eilantrag der IPG gefolgt, der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Nordhorn wird den Beschluss sofort umsetzen, auch um die Rechtssicherheit der bereits in wenigen Wochen anstehenden Wahlen nicht zu gefährden. Die offizielle Begründung zu dem Urteil ist ihr aber noch nicht zugegangen.

Um den Gerichtsbeschluss umzusetzen, wird die Reihenfolge auf den städtischen Wahlanschlagtafeln nun für die Kommunalwahl und Bundestagswahl getrennt festgelegt. Die Stadt Nordhorn wollte mit der ursprünglichen Regelung verhindern, dass mehrere Parteien nach der Kommunalwahl am 12. September das Feld wechseln und für die Bundestagswahl am 26. September neu plakatieren müssen.

Text: Stadt Nordhorn