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Wahlteilnahme auch ohne Wahlbenachrichtigungskarte möglich

In Einzelfällen kommt es vor, dass Wahlbenachrichtigungskarten nicht korrekt zugestellt werden. Die Stadt Nordhorn weist darauf hin, dass dennoch jede wahlberechtigte Person bei den anstehenden Wahlen (Kommunalwahl am 12.09. und Bundestagswahl am 26.09.) problemlos wählen kann.

Wahlberechtigt zur Kommunalwahl ist jede Person, die

  • Deutsche/r i. S. d. Art. 116 Grundgesetz ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzt,
  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und
  • für die Kreistagswahl seit mindestens 3 Monaten im Landkreis Grafschaft Bentheim und für die Stadtratswahl in der Stadt Nordhorn, seinen/ihren Wohnsitz hat.

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl ist jede Person, die

  • Deutsche/r i. S. d. Art. 116 Grundgesetz ist,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat und
  • am Wahltag seit mindestens 3 Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehat oder sich sonst gewöhnlich aufhält.

Für den Fall, dass die Wahlbenachrichtigungskarte nicht korrekt zugestellt wurde oder verloren gegangen ist, können Wahlberechtigte durch Vorlage eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises Ihre Stimme abgeben. Auch für die Beantragung von Wahlscheinen (Briefwahlunterlagen) ist die Wahlbenachrichtigungskarte nicht erforderlich. Die Wahlscheinunterlagen können bis zum 10.09.2021, 13 Uhr online unter www.nordhorn.de/wahlen beantragt werden. Es empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung.

Text: Stadt Nordhorn