Wasseransammlungen: Oberflächenentwässerung von Grundstücken und Grundstückszufahrten

GEESTE. Bei starken oder langanhaltenden Regenfällen kommt es in vielen Straßen der Gemeinde Geeste aufgrund fehlender Regenwasserkanalisation zu erheblichen Wasseransammlungen. Verstärkt wird dieses Problem noch durch zu hohe Seitenräume und das abfließende Oberflächenwasser der Grundstückszufahrten.

Die Gemeinde Geeste weist darauf hin, dass nach § 37 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) der Eigentümer verpflichtet ist, das anfallende Oberflächenwasser auf seinem Grundstück versickern zu lassen.

Damit das Oberflächenwasser nicht in den Straßenraum gelangen kann, bittet die Gemeinde Geeste die Grundstückseigentümer zeitnah um Anbringung einer Entwässerungsrinne.

Ansprechpartner für Rückfragen : Herr Moß 05937/ 69155 oder c.moss@geeste.de

Text: Gemeinde Geeste