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Wegen Coronavirus: Taxis müssen nachts keine Fahrten mehr durchführen

Der Landkreis Grafschaft Bentheim teilt mit, dass die Betriebspflicht bei den im Landkreis ansässigen Taxiunternehmen in Teilen aufgehoben wird. Demnach sind die Unternehmen bis zum 30. Juni 2020 nicht mehr verpflichtet, die Beförderungsangebote in der Zeit von 22:00 bis 6:00 Uhr anzubieten. Grund hierfür sind die weggefallenen Fahraufträge – vor allem an den Wochenenden – aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügungen und der damit einhergehenden Schließungen von Gaststätten, Bars, Clubs und sonstigen Freizeiteinrichtungen.

Mit dieser Maßnahme möchte der Landkreis Grafschaft Bentheim die Unternehmen entlasten. Die tägliche Betriebs- und Beförderungspflicht in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr bleibt bestehen, da der Taxenverkehr in der Grafschaft Bentheim ein wichtiger Teil des öffentlichen Personennahverkehrs ist. Einige Unternehmen haben erklärt, für Notfälle (z.B. Apothekendienst) weiterhin 24 Stunden am Tag erreichbar zu sein.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim