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Werte stellen keine akute Gesundheitsgefährdung dar – Landesgesundheitsamt und Landkreis Emsland widersprechen der Interpretation der Kohlenmonoxidwerte durch die NOZ

Meppen. Die Neue Osnabrücker Zeitung stellte in ihrer Berichterstattung darauf ab, dass Grenzwerte von 9 ppm Kohlenmonoxid (CO) bei Messung des Gefahrstoffzuges Leer am 18. September überschritten worden sei. Das Landesgesundheitsamt und der Landkreis sind sich einig, dass diese isolierte Betrachtung fehlerhaft ist. Im Ergebnis bleibt es nach toxikologischer Fachexpertise bei der Einschätzung, dass eine akute Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung nicht gegeben war.

Richtig ist, dass die Weltgesundheitsorganisation einen Grenzwert von 9 ppm CO definiert hat. Allerdings gilt dieser erst dann als problematisch, wenn er im Innenraum in einem Zeitraum von 8 Stunden ein Leben lang überschritten wird. Die vereinzelten kurzfristigen Überschreitungen, auf welche die NOZ abstellt, beliefen sich auf der Höhe eines Siedlungsgebietes in Stavern kurzzeitig bei 14 ppm. Im unbewohnten Gebiet zeitweise auf 20 ppm. Diese Werte wurden in der „Rauchfahne“ in der Nacht vom 18. auf den 19. September gemessen und stellen die höchsten Werte dar.

Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt resümiert: „Eine kurzfristige Überschreitung von solchen Langzeit-Durchschnitts-Richtwerten stellt nicht automatisch eine akute Gesundheitsgefahr dar“. Obgleich für die Sicherheit der Einsatzkräfte auf dem WTD-Gelände die dortige Einsatzleitung zuständig war und ist, wird angemerkt, dass die sogenannte maximale Arbeitsplatzkonzentration von täglich 8 Stunden einen Wert von 30 ppm nicht überschreiten darf.

Es bleibt damit festzuhalten: Die Einschätzung der NOZ ist fachlich nicht gerechtfertigt. Ein Abstellen auf punktuelle Überschreitung von andauernden Werten ist fachlich falsch. Vor diesem Hintergrund war eine akute Gesundheitsgefährdung, welche beispielsweise eine Evakuierung gerechtfertigt hätte, auf keinen Fall gegeben.

Text: Landkreis Emsland