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Wiederaufnahme des Schießbetriebes in Meppen

Der Schieß- und Sprengbetrieb der Wehrtechnischen Dienststelle für Waffen und Munition (WTD91) wird kontrolliert und verantwortbar wiederaufgenommen. In fünf aufeinander aufbauenden Phasen wird schrittweise der Normalbetrieb wiederhergestellt werden. Alle Phasen berücksichtigen die Gewährleistung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes.

Seit dem 26. November 2018 finden bereits Labortätigkeiten an der WTD 91 statt. Für die Aufnahme des Schießbetriebes mussten zunächst die Erkenntnisse aus dem Moorbrand aufgearbeitet werden.

Ende Januar 2019 wurde das Parlament und die Öffentlichkeit in einem ausführlichen Bericht über die Entwicklungen in Meppen informiert. In diesem Bericht wurde der Brand aufgearbeitet, Fehler aufgezeigt und Rückschlüsse gezogen.

Ab dem 27. Februar 2019 ist geplant, das Schießen in geschlossenen und gedeckten Stellungen sowie Schießerprobungen mit Zielflächen im Kernbereich der WTD 91 wiederaufzunehmen. Der Eintritt in die sogenannten Phasen 2 und 3 ermöglichen es der WTD 91 dringend erforderliche Erprobungen fortzusetzen. Zum Beispiel kleinkaliberschießen an Schießständen für ein neu zu beschaffendes Sturmgewehr.

Schieß- und Sprengversuche außerhalb des Kerngebietes der WTD 91 und der uneingeschränkte Betrieb der WTD 91 (sogenannte Phase 4 und 5) sind weiterhin nicht freigegeben. Die Voraussetzungen hierfür werden einzeln geprüft und durch die Leitung des Bundesministeriums der
Verteidigung genehmigt

Text: Bundeswehr