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Windhaus schließt dritte Amtszeit bis 2031 aus

Windhaus schließt dritte Amtszeit bis 2031 aus - Foto: Stadt Schüttorf
Windhaus schließt dritte Amtszeit bis 2031 aus – Foto: Stadt Schüttorf

Seit Einführung der Eingleisigkeit in Niedersachsen werden die Hauptverwaltungsbeamten
in den Gemeinden von der Bevölkerung direkt gewählt. Der Landtag beschloss
2013, die ursprünglich achtjährige Wahlperiode wieder an die der Gemeinderäte
anzugleichen, so dass der hauptamtliche Samtgemeindebürgermeister zukünftig
nur noch für fünf Jahre, also zeitgleich mit Stadt- und Samtgemeinderat, gewählt
wird.


Die jetzige Amtszeit von Samtgemeindebürgermeister Manfred Windhaus endet nicht
mit der Wahlperiode am 31. Oktober sondern erst am 30. November. Bei einer Wiederwahl
fehlt dem derzeitigen Amtsinhaber bis zum 31. Oktober 2026 demnach genau
ein Monat. Als Sonderregelung schreibt das Kommunalverfassungsgesetz vor,
den künftigen Hauptverwaltungsbeamten bis zur übernächsten Periode, das heißt bis
zum 31. Oktober 2031 zu wählen.
„Eine Amtszeit von 9 Jahren und 11 Monaten schließe ich aus“, teilt Manfred Windhaus
nun im Hinblick auf eine Wiederwahl am 12. September mit. Für das Ende einer
dritten Amtszeit lege er sich bereits jetzt „mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 %“ auf
den 31. Oktober 2026 fest. „Es gibt vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten. Bis zum 31.
März 2026 wäre zu entscheiden, was das Beste für die Samtgemeinde Schüttorf und
auch für mich ist. Auch ein vorzeitiger Austritt mit Vollendung des 65. Lebensjahres
im Jahr 2030 wäre eine Option. Eine Amtszeit von 9 Jahren und 11 Monaten schließe
ich allerdings schon jetzt aus“.

Text und Fotos: Stadt Schüttorf