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Winterdienst im Papenburger Stadtgebiet

Der Winter bringt Schneefall und Glätte mit sich, was im Straßenverkehr, besonders für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrende, zu Gefahren führen kann – vor allem, wenn die Räum- und Streupflichten nicht oder nur unzureichend erfüllt werden. Die Stadtverwaltung Papenburg bittet daher alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, beim Winterdienst auf die folgenden Punkte zu achten, um die Sicherheit für alle zu gewährleisten:

· Bei Schneefall sind Rad- und Gehwege, einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,00 Meter, vollständig, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,00 Meter von Schnee und Eis freizuhalten.

· Ist ein Gehweg, Radweg oder gemeinsamer Rad- und Gehweg nicht vorhanden, so ist ein ausreichend breiter Streifen von mindestens 1,00 Meter neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.

· Ist über Nacht Schnee gefallen beziehungsweise Glätte eingetreten, muss die Reinigung beziehungsweise das Streuen werktags bis 7.30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr, durchgeführt sein. Das Schneeräumen und Streuen ist bis 20 Uhr bei Bedarf zu wiederholen.

· Öffentliche Verkehrsflächen sind bei Glätte mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln zu streuen. Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Chemikalien nicht verwendet werden. Streusalz ist nur in Ausnahmefällen zu verwenden, wenn mit anderen Mitteln und zumutbarem Aufwand die Glätte nicht ausreichend beseitigt werden kann.

· Bei eintretendem Tauwetter sind die Gehwege, einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege, von vorhandenem Eis zu befreien. Rückstände von Streumaterial sind zu beseitigen, wenn keine Glättegefahr mehr besteht.

Weitere Informationen zum Winterdienst ergeben sich aus der „Straßenreinigungsverordnung“. Die ist auf der Webseite der Stadt Papenburg unter „Ortsrecht“ zu finden ( Link: https://www.papenburg.de/unsere-stadt/ueber-uns/ortsrecht ).

Text: Stadt Papenburg