AktuellesCloppenburg

Zeitraum für Baum- und Gehölzschnitt geht zu Ende

Ausführung nur noch bis Ende Februar möglich – Zeitraum für Baum- und Gehölzschnitt geht zu Ende

Landkreis Cloppenburg. Nur noch bis Ende Februar dürfen nach dem Bundesnaturschutzgesetz Bäume außerhalb des Waldes oder außerhalb von gärtnerisch genutzten Grundflächen wie beispielsweise Privatgärten gefällt werden. Auf diese Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzen (Artenschutz) weist der Landkreis Cloppenburg hin.

Die Beseitigung von Gehölzbeständen, wie zum Beispiel einheimische Laubbäume mit einem Durchmesser ab 30 cm, Alleen und Baumreihen, stellt ganzjährig eine Beeinträchtigung von Natur und Landschaft dar und ist daher vorab durch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg zu genehmigen. Dies betrifft nicht nur die freie Landschaft, sondern kann auch im eigenen Garten der Fall sein.

Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen in der Zeit vom 01. März bis 30. September, egal wo sie wachsen, das heißt auch in Privatgärten überhaupt nicht mehr abgeschnitten werden. Erlaubt sind jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte. Hierunter ist das Entfernen der jeweils jüngsten Triebe zu verstehen. Aus Vogelschutzgründen sollten diese Form- und Pflegeschnitte erst nach dem 15. Juli vorgenommen werden.

Der anfallende Strauchschnitt ist nach den Schnittarbeiten zeitnah zu entfernen, um eine Brut im Schnittgut zu verhindern. Alle Mitbürgerinnen und Mitbürger sollten sorgsam mit unserer Natur umgehen und auf Tiere und Pflanzen, insbesondere auf Vogelnester und das stattfindende Brutgeschäft, Rücksicht nehmen. Der Artenschutz ist generell auch in den Schnittzeiten zu beachten.

Weitere Auskünfte erteilt die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Cloppenburg unter 04471/15-817.