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Zuschuss der Gemeinde für mehr Insekten – Pflanzen von Obst- und Laubbäumen sowie Anlage von Blühflächen wird gefördert

Ende Juni hat der Verwaltungsausschuss den Weg frei gemacht für eine neue Förderrichtlinie der Gemeinde Emlichheim. Auf Initiative der CDU-Fraktion wurde im Rahmen eines Pilotprojektes mit dem neuen Förderprogramm ein Anreiz geschaffen, um Laub- oder Obstbäume im eigenen Garten anzupflanzen oder insektenfreundliche Blühflächen anzulegen.
„Wir wollen die Gemeinde etwas klima- und umweltfreundlich gestalten“, teilt Gemeindedirektorin Daniela Kösters mit.
Mit der Anlage von Blühstreifen und Beeten mit insektenfreundlichen Stauden auf
öffentlichen Grundstücksstreifen hatte die Gemeinde vor einiger Zeit einen Anfang gemacht.
„Nun möchte man die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde dazu animieren, auch ihre Gärten insektenfreundlicher zu gestalten“, berichtet Kösters von den Zielsetzungen der Förderrichtlinie. Die finanzielle Förderung beträgt 50 % der Anschaffungskosten der Bäume oder
des Saatguts für die Blühflächen. Für Bäume ist der Zuschuss auf 100 Euro je Baum begrenzt und auf 200 Euro pro Grundstück. Anträge mit einem Förderanspruch unter 20 Euro
können nicht berücksichtigt werden. Jährlich stellt die Gemeinde 7.500 Euro für das Förderprogramm zur Verfügung. „Aufgrund der Budgetdeckelung erfolgt die Vergabe im Windhundverfahren“, erklärt Inga Müller von der Bauverwaltung. Wie sie weiter erläutert, werden nur
die Kosten für die Anschaffung von Obst- und Laubbäumen bezuschusst, die in dem Förderprogramm namentlich aufgeführt sind. Zudem
gilt für die Bäume eine Mindestgröße von 1,50
m. Bei den Saaten wird ausschließlich zertifiziertes regionales Saatgut wie z.b. „Blumenwiese“ von der Firma Rieger-Hofmann oder „Feldraine und Säume“ von der Firma Saaten Zeller
gefördert. Die Richtlinie ist bereits am
01.07.2021 in Kraft getreten und die Geltungsdauer ist zunächst auf zwei Jahre bis zum
30.06.2023 befristet. Auszahlungen können unter Vorlage der Rechnungen und nachvollziehbaren Kaufbelegen sofort gestellt werden.
Die Förderrichtlinie inklusive der Obst- und
Laubbaumliste kann auf der Homepage www.emlichheim.de unter der Rubrik „Wirtschaft &
Bauen, Klimaschutz“ heruntergeladen werden.

Text und Foto: Samtgemeinde Emlichheim