CORONAGrafschaft Bentheim

Zutritt zu Verwaltungsgebäuden des Landkreises nur noch mit FFP2-Maske

Seit mehreren Monaten ist der Zutritt zu den Einrichtungen des Landkreis Grafschaft Bentheim nur mit einer medizinischen Maske möglich – ab Montag, 3. Januar 2022, bedarf es einer FFP2-Maske. Damit reagiert der Landkreis auf die steigende Zahl der Omikron-Fälle.

„Um Kontakte zu reduzieren, sollten Angelegenheiten, die per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg erledigt werden können, auch weiterhin so abgewickelt werden“, appelliert Erster Kreisrat Dr. Michael Kiehl und ergänzt: „Sollte das nicht möglich sein, können Bürgerinnen und Bürger natürlich auch auf das persönliche Gespräch zurückgreifen. Hierfür ist eine vorherige Terminvereinbarung, ein 3G-Nachweis und nun auch das Tragen einer FFP2-Maske erforderlich.“ Durch die verschärfte Eintrittsregelung erhofft sich der Landkreis, die Ausbreitung des Coronavirus eindämmen, um die Daseinsvorsorge weiter aufrechterhalten zu können. Kinder unter 14 Jahren sind von der FFP2-Maskenpflicht ausgenommen.

Termine für dringliche Angelegenheiten können unter folgenden Rufnummern vereinbart werden:

Zulassungs-/Führerscheinstelle: 05921 / 96-1142

Jobcenter: 05921 / 96-6350

Jugendamt: 05921 / 96-1265

Ausländerbehörde: 05921 / 96-1230

Erziehungsberatungsstelle: 05921 / 9602

Weitere Rufnummern sind unter www.grafschaft-bentheim.de zu finden.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim