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Ab neuem Schuljahr: Upgrade der Schülersammelzeitkarte zum Deutschlandticket möglich

Zum neuen Schuljahr 2024/2025 bietet der Landkreis Grafschaft Bentheim anspruchsberechtigten Schüler*innen mit Schülersammelzeitkarten der VGB-Tarifzone 1 oder 2 die Möglichkeit, diese durch das Deutschlandticket zu ersetzen.

Das Deutschlandticket (D-Ticket) gilt seit dem 1. Mai 2023 bundesweit für unbegrenzt viele Fahrten im Nah- und Regionalverkehr in der zweiten Klasse. Im Vergleich dazu ist die Schülersammelzeitkarte nur auf den entsprechenden Buslinien und Verbindungen zwischen Schule und Wohnort gültig. Mit dem freiwilligen Upgrade auf das Deutschlandticket möchte der Landkreis anspruchsberechtigten Schüler*innen einen Mehrwert für Klassenfahrten, Ausflüge und den Freizeitbereich bieten.

Sollte ein Upgrade auf das D-Ticket gewünscht sein, muss die Schülersammelzeitkarte (Zone 1 und 2) unmittelbar nach Erhalt, spätestens jedoch bis zum 9. August 2024, an den Landkreis Grafschaft Bentheim zurückgegeben werden. Ansprechpartnerin ist Birgit Bildermann aus der Abteilung Kreisstraßen und Mobilität (van-Delden-Straße 1-7, 48529 Nordhorn). Mit der Rückgabe schließen die Schüler*innen bzw. Erziehungsberechtigten zeitgleich ein verbindliches Abo für das D-Ticket ab. Dieses ist für das gesamte Schuljahr online, in jedem beliebigen Reisebüro oder am Bahnhof zum derzeitigen Monatspreis von 49 Euro zu erwerben. Eine mögliche Preiserhöhung ist zu berücksichtigen und selbst zu tragen, die Höhe des Erstattungsbetrages durch den Landkreis bleibt gleich. Am Ende des Schuljahres, spätestens bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres, kann ein Antrag auf Kostenerstattung gestellt werden. Die Erstattung entspricht dem Wert der ursprünglichen Schülersammelzeitkarte. Der Landkreis Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass es sich bei dem Upgrade auf das D-Ticket um ein optionales Angebot handelt. Alternativ kann weiter wie gewohnt die gestellte Schülersammelzeitkarte verwendet werden.

Für Schüler*innen der Jahrgangsstufen 11 bis 13 (SEK II) und Auszubildende ändert sich im Hinblick auf die anteilige Erstattung im Schuljahr 2024/2025 nichts. Sie können wie gewohnt einen Antrag auf Bezuschussung der Fahrtkosten (nur D-Ticket oder VGB-Tarif-Ticket) bis zum 31. Oktober eines jeden Jahres stellen. Voraussetzung ist, dass die Schule oder Ausbildungsstätte im Landkreis Grafschaft Bentheim liegt und die entsprechende Entfernung mindestens fünf Kilometer beträgt. Ausnahmen bilden die Schulen in Lingen und Rheine. Entsprechende Fahrkarten sind ebenfalls erstattungsberechtigt.

Fragen zum Upgrade auf das Deutschlandticket beantwortet der Landkreis in einem FAQ: www.grafschaft-bentheim.de/grafschaft/buergerservice/?ansicht=dienstleistung&eintrag=263. Persönlich steht Birgit Bildermann (Abteilung Kreisstraßen und Mobilität) telefonisch unter 05921 / 96 1626 oder per E-Mail an birgit.bildermann@grafschaft.de zur Verfügung.

Den Antrag auf Kostenerstattung von Tickets zur Schülerbeförderung (Wert einer Schülersammelzeitkarte der Zone 1 und 2) finden Schüler*innen und Eltern auf https://portal.grafschaft-bentheim.de/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/696/show.

Wer grundsätzlich eine Schülersammelzeitkarte beantragen möchte, kann den Antrag bis zum 21. Juni 2024 auf der Internetseite des Landkreises Grafschaft Bentheim stellen, um das Ticket bereits im neuen Schuljahr zu nutzen: https://survey123.arcgis.com/share/49c492f448744c968ec7c491e400f37d?portalUrl=https://geo.grafschaft.de/portal.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim