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Gleiches Recht für alle

Heute vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949, einigte man sich nach unermüdlicher Verhandlung und Detailarbeit auf die finale Version des deutschen Grundgesetzes und die Bundesrepublik Deutschland wurde gegründet. Was zunächst nur als Provisorium gedacht war, hat sich bis heute als Verfassung bewährt.

Haren (Ems). Das Grundgesetz stellt das wichtigste Gesetz für deutsche Bundesbürgerinnen und -Bürger dar, da es über allen anderen Gesetzen steht: Freiheit, Frieden und Demokratie sind hierzulande festgeschriebene Grundrechte, die unsere Gesellschaft seit mittlerweile 75 Jahren zu schätzen weiß. Wenn man über die Grenzen hinweg schaut, erkennt man, dass dies keine Selbstverständlichkeit ist.

Die 19 Grundrechte innerhalb des Grundgesetzes schützen uns vor Willkür, Ungerechtigkeit und Gewalt von Seiten des Staates. Sie umfassen die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Freiheit der Person, die Freiheit der Meinungsäußerung, Presse- und Informationsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, die Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit, die Freizügigkeit, die Berufsfreiheit, das Recht auf Eigentum und das Erbrecht. Außerdem beinhalten sie die Rechte für alle Menschen in Deutschland, die sogenannten „Menschenrechte“ sowie die „Bürgerrechte“, d.h. Rechte, die für alle Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft gelten.

In Anbetracht des 75-jährigen Jubiläums lohnt sich ein Blick auf der Internetseite des Landes Niedersachsen (https://www.niedersachsen.de/75JahreGG/75-jahre-grundgesetz-229162.html), um sich über die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und häufig gestellte Fragen rund um das Grundgesetz zu informieren. Außerdem steht das Grundgesetz zum Download in verschiedenen Sprachen zur Verfügung.

Wie gut man sich mit der Geschichte des Grundgesetzes und den Inhalten auskennt, kann man ferner in folgendem Quiz online testen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/quiz/da-grundgesetz-wird-75-jahre-2228518

Text und Foto: Stadt Haren (Ems)