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Untersuchungsergebnisse negativ: Bislang keine weiteren Fälle von Geflügelpest in der Grafschaft Bentheim

Eine Woche nach Ausbruch der Geflügelpest in einem Legehennenbetrieb im Bereich der Stadt Bad Bentheim sind bislang keine weiteren Fälle der hochansteckenden Virus-Infektion in der Grafschaft Bentheim aufgetreten. Als Schutzmaßnahme wurden rund um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern sowie eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. „Innerhalb der Schutzzone befinden sich in der Grafschaft vier größere und zehn kleinere Geflügelhaltungen mit insgesamt etwa 232.300 Tieren. Seitens des Veterinäramtes haben wir in der vergangenen Woche alle Betriebe in der Schutzzone intensiv untersucht und beprobt. Die Untersuchungsergebnisse des Lebensmittel- und Veterinärinstituts Oldenburg liegen uns nun vor. Sie waren zum Glück alle negativ“, berichtet Kreisveterinär Dr. Hermann Kramer. In der Schutzzone werden aber weiterhin insbesondere die Tierbestände der Großbetriebe regelmäßig untersucht.

Stichprobenartige Untersuchungen in der Überwachungszone

Parallel dazu rücken nun die 303 geflügelhaltenden Betriebe innerhalb der Überwachungszone mit ihren rund 1.265.000 Tieren verstärkt in den Fokus. „Hier führen wir risikoorientierte Untersuchungen durch. Das bedeutet: Stichprobenartig werden wir mindestens 25 Prozent dieser Geflügelhaltungen in den kommenden Tagen und Wochen klinisch untersuchen und gegebenenfalls beproben“, beschreibt Kramer das weitere Vorgehen. Hilfreich ist dabei, dass das gemeinsame Tierseuchen-Logistikzentrum der Landkreise Emsland und Grafschaft Bentheim in Nordhorn-Klausheide seit vergangenem Freitag (5. Juli 2024) einsatzbereit zur Verfügung steht. Dort werden die tierärztlichen Untersuchungsteams täglich mit Material ausgerüstet, Proben entgegengenommen sowie Ausrüstung und Fahrzeuge gereinigt und dekontaminiert. Der Ortsverband Nordhorn des Technischen Hilfswerks (THW) hat dafür eigens eine Dekontaminationsanlage aufgebaut und betreut diese mit Ehrenamtlichen.

Strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten weiterhin

Grundsätzlich gelten innerhalb der Schutz- und der Überwachungszone strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen, um einer Verbreitung des Virus vorzubeugen. Dazu zählen u.a. die Aufstallung des Geflügels und die besondere Beachtung von umfangreichen Desinfektions- und Hygienemaßnahmen. Kreisveterinär Kramer appelliert an die Geflügelhalterinnen und -halter, die Biosicherheitsmaßnahmen auf den Betrieben unbedingt einzuhalten. Wer Auffälligkeiten bemerkt – beispielsweise eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme der Tiere, vermehrte Todesfälle im Tierbestand oder andere klinische Symptome – sollte umgehend das Veterinäramt des Landkreises informieren.

Der Betrieb, auf dem die hochpathogene Form (HPAIV) der sogenannten Aviären Influenza Ende Juni ausgebrochen ist, hatte rund 91.000 Tiere gehalten, die tierschutzgerecht getötet werden mussten. Die Grobdesinfektion der betroffenen Stallungen ist mittlerweile abgeschlossen. Jetzt laufen die vorgeschriebenen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten. Sollte kein neuer Fall der Geflügelpest in der Grafschaft auftreten, kann die Schutzzone frühestens 21 Tage nach Abschluss der Grobdesinfektion des betroffenen Betriebes in Bad Bentheim aufgehoben werden. Dieser Bereich geht dann in die Überwachungszone über, die frühestens nach 30 Tagen aufgehoben werden kann.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim