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Ausweitung der Notbetreuung ab dem 18. Mai – Kindertagesstätten der Gemeinde Geeste nehmen mehr Kinder auf

Ausweitung der Notbetreuung ab dem 18. MaiKindertagesstätten der Gemeinde Geeste nehmen mehr Kinder auf

GEESTE. Kindertagesstätten (Kita) in der Gemeinde Geeste können nach der Niedersächsischen Verordnung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ab Montag, 18. Mai, bis zu 50 % der Kinder aufnehmen und betreuen.

In Absprache mit allen Trägern der Kitas wurde hierzu ein Fahrplan entwickelt, der die Notbetreuung sicherstellt und gleichzeitig die Betreuung von Vorschulkindern ermöglicht, um den Übergang zwischen Kindergarten und Schule zu vereinfachen. Träger der Kitas sowie deren Leiterinnen sind sich einig, dass eine Priorisierung der Vorschulkinder sachgerecht ist. Am Montag und Dienstag der kommenden Woche können neben der vorhandenen Notbetreuung zunächst die Vorschulkinder in Kitas aufgenommen werden. Ab Mittwoch werden Gruppen dann mit weiteren Kindern aufgefüllt, für die Anträge auf Notbetreuung vorliegen.

Über die Umsetzung in den einzelnen Kitas informieren die Leitungen gesondert. 

Bürgermeister Helmut Höke appelliert an die Disziplin der Sorgeberechtigten, verantwortungsbewusst mit den Lockerungen umzugehen und die Öffnung als Chance zu verstehen zu einem geregelten Alltag zurückzukehren. Falls in der Kita, unter dem Personal oder bei den Kindern Krankheitsfälle auftreten, müssen Sorgeberechtigte damit rechnen, dass Gruppen kurzfristig geschlossen werden und keine Betreuung mehr möglich ist. 

Es wird daher an alle Eltern appelliert, nur gesunde Kinder, in die Kindertagesbetreuung zu bringen. Auch leichte Symptome können zu einem Ausschluss von der Betreuung führen. In diesen Zeiten gilt für die Kindertagesbetreuung ein strenger Maßstab für den Ausschluss kranker Kinder. Diese dürfen auch dann nicht betreut werden, wenn ein Familienangehöriger nachweislich an COVID-19 erkrankt ist und sich in Quarantäne befindet oder Krankheitszeichen zeigt. 

In den Kitas können weitere Vorsichtsmaßnahmen, wie zum Beispiel Fiebermessungen, stattfinden. 

Bei Kindern, die nach den Informationen des Robert-Koch-Instituts zu Personengruppen gehören, die nach bisherigen Er-kenntnissen ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html), müssen Eltern mit dem Kinderarzt geeignete Schutzmaßnahmen klären. In diesem Fall ist ein Besuch einer Kita nicht anzuraten. 

Das Betreten der Kita durch Eltern ist nur mit einer Mund-Nase-Bedeckung zulässig. Es können besondere Regelungen hinsichtlich des Bringens und Abholens von Kindern durch die Kita getroffen werden. 

Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.

Wichtige Punkte in Bezug auf die Umsetzung der Notbetreuung:

  • Kinder, die bisher im Rahmen der Notbetreuung berücksichtigt wurden, werden weiterhin betreut.
  • Die Notbetreuung der Kinder findet ausschließlich in der Kindertageseinrichtung statt, in der das Kind zuvor betreut wurde und ein Betreuungsvertrag besteht.
  • Die Eltern haben gegenüber der Kindertageseinrichtung einen entsprechenden schriftlichen Antrag für die Notbetreuung zu stellen.
  • Die Vergabe der Plätze erfolgt auf der Grundlage der Kriterien des Landes Niedersachsen in den jeweiligen Einrichtungen durch die Einrichtungsleitung.
  • Die Zusage für einen Platz in der Notbetreuung und für die tägliche Betreuungszeit ist nicht auf Dauer angelegt. Es können sich durch neue Regelungen des niedersächsischen Kultusministeriums Änderungen ergeben.
  • Die Notbetreuung für Kinder unter drei Jahren ist kostenpflichtig. Bei der Inanspruchnahme der Notbetreuung für mindestens einen Tag wird der gesamte Monatsbeitrag gemäß Gebührensatzung fällig. 

    
Wichtige Punkte in Bezug auf die Vorschulkinder:

  • Die Teilnahme am Angebot ist freiwillig.
  • Sollte das Angebot nicht angenommen werden, wird kein Platz freigehalten.
  • Es finden keine Kooperationsangebote mit der Schule statt.
  • Die Angebote können auch im täglichen Wechsel stattfinden.
  • Die Eltern müssen den Notbetreuungsantrag ausfüllen.

Text: Gemeinde Geeste