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Besuchs- und Betretungsverbote für Krankenhäuser und Heime

Die nächste Allgemeinverfügung, die der Landkreis Grafschaft Bentheim jetzt erlassen hat, betrifft die Ausweitung kontaktreduzierender Maßnahmen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Heime für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen.

  • Alle Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen im Landkreis Grafschaft Bentheim sind verpflichtet, Besuchs- und Betretungsverbote auszusprechen, um den Eintrag von Coronaviren  zu erschweren und Patientinnen und Patienten und Personal vor einer Erkrankung an COVID-19 zu schützen.
  • Gleiches gilt für alle Einrichtungen über unterstützende Wohnformen im Landkreis Grafschaft Bentheim.
  • Der Betrieb für alle Einrichtungen der Tagespflege im gesamten Gebiet des Landkreises Grafschaft Bentheim wird untersagt.

Diese Allgemeinverfügung gilt sofort ab ihrer Bekanntgabe bis einschließlich Sonnabend, 18. April 2020. Eine Verlängerung ist möglich bzw. kann nach derzeitigem Stand der Dinge nicht ausgeschlossen werden.

Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, dringende geplante Besuche vorab mit den jeweiligen Einrichtungen abzusprechen.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim