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Bislang keine weiteren Fälle von Geflügelpest: Schutzzone in der Grafschaft Bentheim aufgehoben

Nach dem Ausbruch der Geflügelpest Ende Juni in einem Legehennenbetrieb im Bereich der Stadt Bad Bentheim sind bislang keine weiteren Fälle der hochansteckenden Virus-Infektion in der Grafschaft Bentheim aufgetreten. Daher ist die drei-Kilometer-Schutzzone rund um den Ausbruchsbetrieb am heutigen Montag aufgehoben worden. Für die 14 geflügelhaltenden Betriebe innerhalb der ehemaligen Schutzzone gelten nun die Seuchenschutzmaßnahmen der Überwachungszone, die weiterhin bestehen bleibt. Diese Zone erstreckt sich in einem Radius von zehn Kilometern um den Ausbruchsbetrieb. „Wir haben sowohl bei den durchgeführten, engmaschigen Beprobungen der Betriebe innerhalb der Schutzzone, als auch bei den klinischen Umgebungsuntersuchungen von rund 150 Betrieben in der Überwachungszone keine Auffälligkeiten festgestellt. Das ist ein gutes Zeichen und wir sind froh, dass wir die Schutzzone wie geplant nach 21 Tagen aufheben können“, gibt Dr. Matthias Sielker, stellvertretender Leiter der Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Grafschaft Bentheim, einen Überblick über die aktuelle Lage. Die neue tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.grafschaf-bentheim.de/bekanntmachung abrufbar.

Nach Aufhebung der Schutzzone gelten für die geflügelhaltenden Betriebe die Maßnahmen der Überwachungszone weiter (siehe Allgemeinverfügung Nr. 027/2024 vom 02. Juli 2024). Die Überwachungszone kann frühestens nach Ablauf von 30 Tagen aufgehoben werden, nach jetzigem Stand am 07. August 2024. Der Transport von lebendem Geflügel, Eiern und weiteren Erzeugnissen bleibt daher bis auf Weiteres grundsätzlich verboten. Auch eine Teilausstallung von Geflügel ist nicht erlaubt. Auf Antrag kann aber das Grafschafter Veterinäramt für bestimmte Maßnahmen unter entsprechenden Voraussetzungen Ausnahmen genehmigen. Nähere Informationen hierzu sind ebenfalls auf der Internetseite des Landkreises verlinkt.

„Ich bin zuversichtlich, dass wir in der ersten August-Woche auch die Überwachungszone und somit die Seuchenbekämpfungsmaßnahmen in Gänze aufheben können. Die Maßnahmen gegen das hochansteckende Virus haben bislang Wirkung gezeigt, wir sind aber noch nicht durch“, so Sielker. Er appelliert daher an die geflügelhaltenden Betriebe, auch weiterhin die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten, um einen erneuten Ausbruch zu verhindern.

Zum Hintergrund

Ende Juni war auf einem Legehennenbetrieb im Bereich der Stadt Bentheim die hochansteckende Variante der Aviären Influenza (HPAIV) ausgebrochen. Der Betrieb hatte rund 91.000 Tiere gehalten. In enger Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Task Force Tierseuchen des LAVES wurde der gesamte Bestand der Legehennenhaltung tierschutzgerecht getötet. Um eine Verbreitung der hochansteckenden Virus-Infektion zu verhindern, hat der Landkreis weitreichende Schutzmaßnahmen angeordnet. Dazu gehörten die Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb sowie einer Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern. Innerhalb der beiden Zonen werden rund 1,5 Millionen Geflügel gehalten. Für die Betriebe gelten strenge Seuchenbekämpfungsmaßnahmen. Auf dem Ausbruchsbetrieb werden derzeit noch immer umfangreiche Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten durchgeführt. Wann der Betrieb wieder Tiere halten kann, ist derzeit noch unklar.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim