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Bußgeldkatalog zur Beschränkung der persönlichen Kontakte

Niedersachsen. Viele Leserinnen und Leser haben uns angeschrieben und angesprochen, inwieweit es einen Bußgeldkatalog zu der Allgemeinverfügung gibt.

Natürlich gibt es einen solchen Bußgeldkatalog und in der Grafschaft Bentheim und auch dem Emsland wurden solche Verfahren schon eingeleitet. Doch was muss ich bezahlen, wenn ich etwas Falsches mache?

Verstöße gegen die niedersächsische Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte werden entsprechend des am 08.04.2020 vorgestellten Bußgeldkatalogs geahndet. Hier eine Bebilderung der einzelnen „Verstöße“ mit den dazugehörigen Ordnungswidrigkeitsgeld:

Quelle: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/erlasse-und-allgemeinverfuegung/vorschriften-der-landesregierung-185856.html