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Coronavirus: Aktueller Stand und weitere Maßnahmen – Jetzt drei Infizierte in der Grafschaft

Derzeit gibt es drei am Coronavirus erkrankte Personen in der Grafschaft Bentheim. Zum Fall in Schüttorf sind zwei Fälle hinzugekommen. Dabei handelt es sich um einen Mann in Neuenhaus. Er hatte sich im Risikogebiet Italien aufgehalten. Infiziert hat sich ebenfalls ein Mann aus Wietmarschen. Er befand sich im Auftrag seiner Firma auf einer Konferenz in Königstein. Vermutlich ist er dort mit einem Infizierten in Kontakt gekommen. In beiden Fällen ist häusliche Quarantäne angeordnet. Momentan befinden sich 31 Personen in häuslicher Absonderung.

Einschränkungen für Rückkehrer aus Risikogebieten

Das niedersächsische Gesundheitsministerium hat per Erlass Rückkehrern aus Risikogebieten Einschränkungen auferlegt. Dieses betrifft alle Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet – entsprechend der aktuellen Festlegung des Robert-Koch-Institutes (RKI) – aufgehalten haben. Diese Personen dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen ab Rückkehr bestimmte Einrichtungen nicht mehr betreten, darunter Kindertageseinrichtungen, Kinderhorte, Krankenhäuser, Altersheime, Schulen usw.

Weitere Einschränkungen

Der Landkreis appelliert an seine Bürger, besondere Vorsicht und besonderes Verantwortungsbewusstsein an den Tag zu legen. Es geht darum, die Zahl der weiteren Infektionen möglichst gering zu halten. Landrat Uwe Fietzek und Amtsarzt Dr. Gerd Vogelsang rufen dazu auf, dass Familien, Verwandte und Freunde Besuche in Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheimen auf eine Person pro Tag beschränken. Personen mit grippalen Infekten sollten unbedingt auf einen Besuch verzichten.

Großveranstaltungen ab 1.000 Personen sind untersagt

Das Landesgesundheitsministerium hat dem Landkreis gestern Nachmittag einen Runderlass übermittelt, mit dem Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen untersagt werden. Landrat Uwe Fietzek begrüßt diese Entscheidung und Klarstellung: „Das ist eine wichtige Maßnahme und ein wichtiges Signal.“ Natürlich werde dieses viele Veranstalter treffen, aber in der Abwägung mit dem Schutz der Bevölkerung gebe es keine Alternative.

Veranstaltungen zwischen 100 und 1.000 Personen müssen künftig genehmigt werden

Das Gesundheitsministerium hat in seinem Erlass ebenfalls deutlich gemacht, dass auch Veranstaltungen unter 1.000 Personen auf den Prüfstand gehören. Dieses solle mit einem „strukturierten Risikomanagementprozess“ erfolgen. Der Landkreis macht daher Veranstaltungen zwischen 100 und 1.000 Personen antrags- und genehmigungspflichtig. „Auch hier ist ein Abwägungsprozess durchzuführen. Wie viele Personen nehmen teil? Werden Teilnehmer aus Risikogebieten (der Kreis Heinsberg gehört mittlerweile zu den „besonders betroffenen Gebieten“) oder besonders gefährdete Personengruppen erwartet? Welcher Art ist die Veranstaltung – gibt es engen Kontakt zueinander? usw.“, erläutert Amtsarzt Dr. Vogelsang. „Wir stellen dafür eine Checkliste zur Verfügung, die eine Bewertung erleichtert.“ Die Checkliste steht auf der Internetseite des Landkreises zur Verfügung. Mindestens vier Werktage vor Veranstaltung haben Veranstalter künftig diese Checkliste auszufüllen und beim Gesundheitsamt unter gesundheitsamt@grafschaft.de einzureichen. Hier wird dann Kontakt mit dem Veranstalter aufgenommen, ein Gespräch geführt und eine Genehmigung oder Absage erteilt. „Wir möchten momentan auf keinen Fall das soziale Leben lahm legen, aber wir müssen Risiken minimieren“, betont Landrat Fietzek.

Landkreis und Kommunen verzichten bis auf weiteres auf eigene Veranstaltungen

Landkreis und Kommunen werden ihre geplanten eigenen Veranstaltungen – seien es gesellschaftliche, kulturelle oder sportliche – bis auf weiteres absagen. Darauf haben sich Landrat Uwe Fietzek und die Bürgermeister verständigt: „Wir möchten auch damit ein Signal setzen und mit dieser Entscheidung dazu beitragen, die Ausbreitung des Virus‘ zu verzögern. Natürlich wünschen wir uns, dass andere Veranstalter diesem Beispiel folgen – und das geschieht, wie ich sehe, derzeit auch schon.“

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim