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Coronavirus: Neue Kontakt-Verordnung des Landes – UPDATE

Es gibt eine neue Kontaktverordnung des Landes Niedersachsen. Die Pressemitteilinmg im Wortlaut:

Korrektur der veröffentlichten Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte

Am 03.04.2020 ist eine neue Verordnung über die Beschränkung sozialer Kontakte zur Eindämmung der Corona-Pandemie veröffentlicht worden. Diese Verordnung enthält beispielsweise die Neuregelung, dass Bau- und Gartenmärkte jetzt doch geöffnet haben können.

In einem Punkt schießt die Verordnung jedoch über das Ziel hinaus und muss korrigiert werden: Aus dem Verordnungstext kann man herauslesen, dass in Niedersachsen fortan auch Besuche zwischen engsten Familienangehörigen (Eltern und Kindern) nur in sehr wenigen Konstellation erlaubt seien. Das gelte, so der Verordnungstext, ebenso für das gegenseitige Besuchen engster Freunde.

Auch wenn in der Tat die physischen Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum reduziert werden sollten, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu verhindern, ist die gestern veröffentlichte Regelung zu weitgehend. Sie wird zeitnah dergestalt geändert werden, dass Besuche im engsten Familienkreis und unter Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern sowie mit wenigen engen Freunden oder sehr guten Bekannten zulässig sind. Verboten bleiben Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung. Selbstverständlich werden bis dahin Verstöße gegen die zu ändernde Regelung nicht geahndet.

Nichtsdestotrotz bitten wir die Menschen in Niedersachsen sehr herzlich, ihre direkten physischen Kontakte so weit wie irgend möglich zu reduzieren. Es bleibt dabei: die Corona-Pandemie ist außerordentlich ernst zu nehmen und es muss uns gelingen, die Zahl der Neuinfektionen zu verringern. Deshalb halten Sie bitte weiter Abstand voneinander! (Quelle: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/korrektur-der-gestern-veroffentlichten-verordnung-zur-beschrankung-sozialer-kontakte-187210.html)

Eine Stellungnahme vom Landkreis gibt es noch nicht – diese wird veröffentlicht, sobald sie uns vorliegt

Hier die Pressemitteilung des Landkreises, die uns im Moment noch in alter Form vorliegt:

Ab Samstag 4. April gelten veränderte Regeln bei sozialen Kontakten, aber auch für Garten-, Baumärkte und bestimmte Verkaufsstellen. Die neue „Verordnung des Landes Niedersachsen zur Beschränkung sozialer Kontakte“ stellt klar, dass nun auch Besuche beispielsweise von Freunden innerhalb der eigenen Wohnung und auf dem eigenen Grundstück grundsätzlich untersagt sind.

Gartenmärkte, Baumärkte und Blumenläden dürfen wieder öffnen. Auch Blumenläden sollen wieder öffnen dürfen. Ein Verkauf auf dem Wochenmarkt ist allerdings nicht möglich. Dieser bleibt weiterhin der Versorgung mit Lebensmitteln vorbehalten.

Die Öffnung ist allerdings an folgende Voraussetzungen geknüpft: Alle Betreiber dieser Verkaufsstellen und Geschäfte haben einen Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Kunden sicherzustellen. Sie haben außerdem zu gewährleisten, dass durchschnittlich 10 Quadratmeter Verkaufsfläche pro anwesender Person vorhanden ist.

Handyläden, Telefonshops und Autowaschanlagen sind zu grundsätzlich zu schließen. Verkaufsstellen mit gemischtem Sortiment (z.B. Sonderpostenmärkte) dürfen dann das gesamte Sortiment verkaufen, wenn die Waren des täglichen Bedarfs den Schwerpunkt des Sortiments bilden. Wenn diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, dürfen ausschließlich Waren des täglichen Bedarfs verkauft werden.

Für den Außer-Haus-Verkauf durch Restaurationsbetriebe gilt: der Verzehr von Speisen und Getränken innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu den Betrieben ist untersagt.

Die Regelung für Reiserückkehrer aus Risikogebieten (seit 2. April auch die Niederlande!) gilt nach wie übrigens vor: bestimmte Einrichtungen dürfen nicht mehr betreten werden (insbesondere z.B. Krankenhäuser, Pflegeheime).

Die ausführliche Verordnung ist auf der Internetseite des Landkreises unter www.grafschaft-bentheim.de zu finden.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim

Dieser Text wurde uns von der Pressestelle des Landkreis Grafschaft Bentheim zugeleitet mit der Bitte um Veröffentlichung