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Ermittlungsverfahren gegen online Petition eingestellt

Nordhorn. Wie die Staatsanwaltschaft Osnabrück nun mitgeteilt hat, wurde das Ermittlungsverfahren gegen die online Petition „Eissporthalle Nordhorn – wir brauchen einen neuen Bürgerentscheid“ eingestellt.

Wie wir bereits berichteten, hatte jemand aus der Grafschaft Bentheim Strafanzeige gegen die Betreiberin der oben genannten online Petition gestellt. Grund hierfür waren Unterschriften von Personen, die angeblich gar nicht unterschrieben hatten. Als Straftatbestand nahm hier die Polizei „Urkundenfälschung“ an.

In § 267 Abs. 1 StGB heißt es hierzu:

Strafgesetzbuch (StGB) § 267 Urkundenfälschung(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Doch nun hat die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Absatz 2 Strafprozessordnung eingestellt. In der Begründung dazu heißt es:

Ich kann ihr eine strafbare Handlung nicht nachweisen. Auch die von Ihnen ergänzend getätigten Angaben, rechtfertigen keinen konkreten Verdacht gegen die Beschuldigte.

Soweit es auf der Website „www.openpetition.de“ ggf. zu falschen Teilnahmen kam, kann dies nicht überprüft werden. Die Website nimmt nur eine Verifizierung mittels E-Mail Adresse vor. Hierbei können auch Freemailadressen genutzt werden, die ohne Verifizierung der eigenen Daten genutzt werden können. Ermittlungsansätze zur Identifizierung etwaiger Täter bestehen daher nicht.

Staatsanwaltschaft Osnabrück

Doch heißt das, dass alles rechtens verlaufen ist? Wenn mal etwas genauer hinschaut, wird dieses dennoch infrage gestellt. Jeder kann sich solche Freemailadressen ohne Identitätsnachweis machen. Jeder kann dann mit diesen nicht mit einer rechtlich wirksamen Identifikation hinterlegten Freemailadresse, willkürlich bei dieser Petition abstimmen. Es mag zwar sein, dass direkt bei der Abstimmung IP Adressen oder Ähnliches verglichen und registriert werden. Jedoch ist aufgrund der nicht vorhandenen Vorratsdatenspeicherung eine korrekte Identifizierung der Unterzeichner nicht möglich. Direkt weist die Staatsanwaltschaft aber darauf hin, dass nicht überprüft werden kann, ob es zu falschen Teilnahmen gekommen ist.

Dieses bezieht sich natürlich nicht nur auf die Petition, die angezeigt wurde. Auch die Petition „Eissporthalle Nordhorn – wir brauchen keinen neuen Bürgerentscheid“ ist somit fraglich von der Unterschriftenliste her.

Rechtens hingegen und auch ohne von der Staatsanwaltschaft überprüft ist der Bürgerentscheid, bei dem deutlich für eine Sanierung der Eissporthalle in Nordhorn gestimmt wurde. Fraglich ist daher, ob man sich auf Petitionen, bei denen selbst die Staatsanwaltschaft hervorhebt, dass nicht verifizierte Mailadressen und somit Abstimmungen vorgenommen werden können, als Grundlage einer neuen Entscheidung zählen können oder dürfen.

„Wir werden allerdings, weil uns der Hinweis von der Staatsanwaltschaft gegeben wurde, Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft in Oldenburg einlegen!“, sagt uns der Anzeigenerstatter / die Anzeigenerstatterin. „Es kann nicht sein, dass Personen in diesen Listen auftauchen, die rein gar nichts unterschrieben haben! Irgendwer muss doch dafür zur Verantwortung gezogen werden, da dieses ja auch den Ausgang der Petitionen verfälscht hat!“ erklärt man uns weiter.

Es bleibt abzuwarten, wie nun der Kreistag mit dieser Situation umgehen wird und ob diese Petitionen einen Einfluss auf die Sitzung am 17. November haben werden.