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Geburtsjahrgänge 1971 und später: Frist für Pflichtumtausch der bisherigen Papierführerscheine läuft

Bis zum Jahr 2033 muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, in einen fälschungssicheren EU-Kartenführerschein umgetauscht werden. Die Führerscheinstelle des Landkreises Grafschaft Bentheim macht darauf aufmerksam, dass derzeit die Umtauschfrist für graue und rosafarbene Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 und später läuft. Rund 6.500 Grafschafterinnen und Grafschafter sind davon betroffen. Sie müssen bis spätestens 19. Januar 2025 ihre alte Fahrerlaubnis aus Papier in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen.

Der Umtausch des Führerscheines ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine lassen sich bequem online unter www.grafschaft-bentheim.de (Dienstleistung Führerschein Pflichtumtausch) buchen. Für eine telefonische Terminabsprache stehen die Mitarbeitenden montags bis freitags in der Zeit von 8 von 11 Uhr unter der Telefonnummer 05921 96-1143 zur Verfügung. Die Führerscheinstelle ist über einen separaten Eingang im hinteren Innenhof des Nordhorner Kreishauses zu erreichen (Eingang 5, van-Delden-Straße 1-7).

Der Landkreis Grafschaft Bentheim weist darauf hin, dass die Herstellung des neuen Karten-Führerscheins durch die Bundesdruckerei einige Wochen Zeit in Anspruch nimmt und bittet deshalb um rechtzeitige Antragstellung.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim