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Hausordnung sorgt für Sicherheit im Soestebad

Wer schwimmen geht, sollte schwimmen können. Das war früher mal eine Selbstverständlichkeit, aber „das sieht heute ganz anders aus“, betont Soestebad-Betriebsleiter Bastian Tegenkamp: Der prozentuale Anteil an Nichtschwimmern wird in allen Altersklassen immer größer. Viele Gäste überschätzen ihre Schwimm-Kompetenz, gleichzeitig wird die Gefahr im Becken oft nicht ernst genommen. Diese Entwicklung erschwert die Wasseraufsicht zunehmend. Deshalb fordert die aktualisierte Badeordnung des Soestebades jetzt für unbegleitete Minderjährige einen Nachweis der Schwimmfähigkeit.
In der Badordnung steht nun explizit zu lesen, was eigentlich schon lange alltägliche Regel ist. Kinder bis 7 Jahre dürfen grundsätzlich nur in Begleitung einer erwachsenen Begleitperson ins Bad; ab 8 Jahre dürfen Kinder auch allein kommen – sofern sie schwimmen können. Deshalb werden alle Minderjährigen ohne Begleitung an der Kasse danach gefragt. Wenn sie das Deutsche Schwimmabzeichen in Bronze haben – zu vergleichen mit dem früheren „Freischwimmer“ – können sie sich im Frei- und Hallenbad frei bewegen. „Viele Kids wissen das schon und haben den Pass in ihrer Tasche dabei“, berichtet Tegenkamp. Und wenn nicht: „Dann dürfen sie auch rein, sollen dann aber die ersten Minuten unter direkter Beobachtung der Badeaufsicht schwimmen. Die Kollegen werden von der Kasse kurz informiert. Wir sehen dann schon nach ein paar Metern, ob jemand schwimmen kann oder nicht.“
Das laufe eigentlich immer ganz unspektakulär nebenbei und es werde auch niemand „vorgeführt“. Denn „wir wollen ja den jungen Menschen den Badespaß nicht verderben.“ Sicherheit gehe vor, aber „wir versuchen immer, kundenorientierte Lösungen zu finden“. Zum Beispiel durch die kostenlose Leihe von Schwimmhilfen. Erwachsene – und damit eigenverantwortliche – Badegäste müssen am Eingang keinen Nachweis vorlegen. Fallen sie aber mit mangelnder Schwimmfähigkeit auf, werden sie vom Team angesprochen und auf die ausschließliche Nutzung des nicht so tiefen Nichtschwimmerbeckens verwiesen. Ihre Schwimmfähigkeit nachweisen oder beim Bad-Team zeigen müssen alle Kinder und Jugendlichen, die „ohne geeignete Aufsichtsperson“ ins Soestebad kommen, heißt es in der Badordnung. Diese Aufsichtsperson muss volljährig und kognitiv aufsichtsfähig sein.

Text: Stadt Cloppenburg