BlaulichtLohne / Wietmarschen

„Kiffer“ verursacht nächtliche Feuerwehreinsätze in Füchtenfeld

Wietmarschen. Füchtenfeld. Eine aufregende und von Blaulicht und Sirenen durchsetzte Nacht haben die Einwohnerinnen und Einwohner in der Königsberger Straße in Füchtenfeld hinter sich. Ein „Kiffer“ hat dort in der Nacht Feuerwehreinsätze verursacht.

Um 0.27 Uhr wurden die Einsatzkräfte in die Königsberger Straße in Füchtenfeld alarmiert. Dort sollte es nach ersten Angaben einen „F3 Gebäude“ geben. Diese Abkürzung bedeutet für die Feuerwehr, dass es dort zu einem Gebäudebrand gekommen ist. Kurze Zeit später gab es eine Alarmerhöhung (um 0.29 Uhr) auf „F3Y Gebäude“. Dieses bedeutet weiterhin einen Gebäudebrand, jedoch mit Personen, die sich noch im Gebäude befinden. Dementsprechend wurden natürlich zusätzliche Einsatzkräfte alarmiert.

Vor Ort stellte sich dann in unserem Gespräch mit der Polizei heraus, dass „nichts“ gefunden wurde. Ein Fehlalarm, wie er immer mal vorkommt. Die Einsatzkräfte rückten wieder ab.

Um 2.20 Uhr gab es eine erneute Alarmierung zu einem „F3 Zimmer“ (ein Zimmerbrand) in die Königsberger Straße in Füchtenfeld. Zwei Minuten später erfolgte eine weitere Alarmerhöhung (2.22 Uhr) auf erneut „F3Y Gebäude“ – ein Gebäudebrand, jedoch mit Personen, die sich noch im Gebäude befinden.

Nach Rücksprache mit der Polizei war auch dieses ein „Fehlalarm“. Man teilte uns von Seiten der Polizei heute Nacht mit, dass die Person nun auch bekannt sei, die die Alarmierungen der Einsatzkräfte durchgeführt hat. Ein „Kiffer“ hat die Verrauchung seiner Wohnung mit Cannabis-Rauch als ein Feuer oder Ähnliches angesehen und die Einsatzkräfte verständigt.

Dementsprechend konnten die Einsatzkräfte wieder unverrichteter Dinge abrücken.

Fraglich ist an dieser Stelle natürlich, ob es sich hier um ein vorsätzliches Vergehen handelt oder ob derjenige, der die Alarmierung durchgeführt hat, sich tatsächlich seiner Meinung nach in Gefahr befinden hat. Falls es sich um eine vorsätzliche Tat handeln sollte, würde hier voraussichtlich §145 StGB greifen. Dort wird geregelt: „Wer absichtlich oder wissentlich Notrufe oder Notzeichen missbraucht oder vortäuscht, dass wegen eines Unglücksfalles oder wegen gemeiner Gefahr oder Not die Hilfe anderer erforderlich sei, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“

An dieser Stelle ein dickes DANKE an alle Einsatzkräfte, dass sie auch bei mehreren Fehlalarmen oder auch sonstigen Einsätzen immer stets bereit sind sich für alle einzusetzen.