Kontaktvermeidung ist sicherster Schutz vor Eichenprozessionsspinner
Es geht wieder los: Die für Menschen lästige und sogar gefährliche Saison des Eichenprozessionsspinners beginnt, erste Nester wurden in der Grafschaft Bentheim bereits gesichtet. Der Nachwuchs des kleinen Falters kommt in den Monaten Mai und Juni in sein drittes Larvenstadium, in dem sich die mit Widerhaken versehenen Brennhaare mit dem Nesselgift Thaumetopein entwickeln. Sie sind für Menschen und Tiere sehr gefährlich, reizen Haut und Schleimhäute und können Knötchen, Quaddeln sowie Hautentzündungen verursachen.
Nachdem die Raupe des Eichenprozessionsspinners schon im vergangenen Jahr für Probleme in der Grafschaft Bentheim gesorgt hat, wappnen sich die Kommunen nun für die Plage in 2020. Bereits im Herbst 2019 hatte sich eine „Projektgruppe Eichenprozessionsspinner“ gegründet, in der sich Vertreter aller Grafschafter Kommunen zusammengefunden haben. Die Projektgruppe soll unter anderem ein Forum zur Abstimmung und zum Erfahrungsaustausch für alle Kommunen bieten sowie ein gemeinsames Vorgehen hinsichtlich der Information der Bürger abstimmen. Ebenso bedeutsam wie behördliche Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen sei aber vor allem ein umsichtiges Verhalten jedes Einzelnen, so die Meinung der Projektgruppenmitglieder.
„Es ist in absehbarer Zeit nicht damit zu rechnen, dass der Eigenprozessionsspinner umfassend bekämpft werden kann. Den besten Schutz vor den Auswirkungen des Eichenprozessionsspinners stellt daher die Kontaktvermeidung dar“, so Gitta Mäulen, zuständige Dezernentin beim Landkreis Grafschaft Bentheim und Leiterin der Projektgruppe.
Bereits vereinbart sind einheitliche Kategorien für vom EPS befallene Flächen. Damit wird die Handlungspriorität bei der Bekämpfung durch die Kommunen festgelegt. Dies gilt ausschließlich für öffentliche Flächen. Für befallene Bäume auf Privatgrundstücken ist der Eigentümer zuständig.
Folgende Kategorien zur Priorisierung der Bekämpfung wurden vereinbart und werden in allen Kommunen gleichermaßen umgesetzt:
Kategorie 1:
Stark frequentierte öffentliche Bereiche mit regelmäßiger Nutzung durch Fußgänger oder Radfahrer: Schulen, Kindergärten und öffentliche Spielplätze. Hier ist eine Bekämpfung erforderlich.
Kategorie 2:
Betroffen sind mäßig frequentierte öffentliche Straßen, Wege oder Plätze, wo Fußgänger oder Radfahrer zu erwarten sind, ohne dass eine realistische Möglichkeit besteht, auf Alternativen auszuweichen. Die Bekämpfung des Eichprozessionsspinners erfolgt nachrangig zu Kategorie 1, sofern hierfür noch Kapazitäten zur Verfügung stehen.
Kategorie 3:
Gering frequentierte öffentliche Bereiche mit gelegentlicher Nutzung der Straßen oder Wege durch Fußgänger oder Fahrradfahrer die sich z. B. im Außenbereich oder Siedlungsränder befinden. Die Verkehre können auf andere Strecken ausweichen. In diesem Fall sind Warnschilder oder Hinweise ausreichend.
Kategorie 4:
Die befallenen Bäume stehen entfernt von menschlichen Siedlungen oder öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen, die von Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad genutzt werden. Hier reicht eine allgemeine Warnung über Medien aus.
Die Grafschafter Kommunen gehen zum Teil mit unterschiedlichen Methoden gegen den Eichenprozessionsspinner vor. Vom Absaugen der Nester über den Einsatz von Fallen, Baumringen, biologischen und chemischen Giften sollen die wirksamsten Strategien erprobt werden. Im Herbst dieses Jahres werden wird die Projektgruppe die Erfolge der einzelnen Maßnahmen bewerten.
Text: Grafschaft Bentheim
Foto: NordNews.de