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Landkreis Grafschaft Bentheim stellt „Zeit besonderer Brandgefahr“ laut Waldbrandverordnung fest

Landkreis Grafschaft Bentheim stellt „Zeit besonderer Brandgefahr“ laut Waldbrandverordnung fest – Rauchen, Feuer anzünden und Verlassen der Wege in Wald, Moor und Heide verboten

Aufgrund der aktuellen Trockenheit und der angekündigten langanhaltenden hohen Temperaturen hat der Landkreis Grafschaft Bentheim auf Empfehlung der Kreiswaldbrandbeauftragten den Beginn einer „Zeit besonderer Brandgefahr“ festgestellt. Das bedeutet: Die in den Paragraphen 1 bis 3 der Waldbrandverordnung des Landkreises (Fassung vom 12. Oktober 2022) vorgeschriebenen Regelungen treten ab sofort in Kraft. Demnach ist es verboten, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege zu verlassen. Außerdem ist es untersagt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen. Ausgenommen von dem Verbot sind die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken.

„Insbesondere in den Nadelwäldern ist viel trockenes Totholz vorhanden. Die vergangenen trockenen Jahre und der Borkenkäferbefall haben ihre Spuren hinterlassen. Die Waldbrandgefahr in der Grafschaft Bentheim ist laut Deutschem Wetterdienst hoch. Daher haben wir uns entschieden, die Paragraphen 1 bis 3 der Waldbrandverordnung, die bestimmte Verhaltensregeln vorschreiben, jetzt wieder in Kraft zu setzen“, erklärt Roberto Goncalves, Leiter der Abteilung Umwelt beim Landkreis Grafschaft Bentheim.

Ein Verstoß gegen die Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Generell gilt es im Wald und in der freien Natur, erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit walten zu lassen, so auch bei Freizeitaktivitäten. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich vom 1. März bis zum 31. Oktober nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegengelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus. Alle Waldbesucherinnen und -besucher sollten zudem die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen blockieren und Autos nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abstellen. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Wird ein Waldbrand bemerkt, sollte die Feuerwehr sofort über die Notrufnummer 112 gerufen werden.

Text: Landkreis Grafschaft Bentheim