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Lichterfahrten: Landkreis Grafschaft Bentheim prüft intensiv Möglichkeiten für Genehmigung der Veranstaltungen

Die Frage nach der Genehmigung von Lichterfahrten sorgt derzeit für Wirbel im Landkreis Grafschaft Bentheim. Gemeint sind damit Umzüge von Traktoren, die mit Lichterketten und Weihnachtsdekoration festlich geschmückt sind. In den vergangenen Jahren haben diese Lichterfahrten gerade in der Vorweihnachtszeit in verschiedenen Orten in der Grafschaft stattgefunden. In diesem Jahr hat der Landkreis die Veranstaltenden solcher Fahrten frühzeitig darauf hingewiesen, dass mit Lichterfahrten allerdings straßenverkehrsrechtliche, straßenrechtliche und versicherungsrechtliche Probleme verbunden sind – so das Ergebnis einer umfassenden rechtlichen Prüfung. Eine Sondergenehmigung kann daher seitens der Kreisverwaltung nicht ohne Weiteres erteilt werden. „Dieser Hinweis hat eine sehr emotional geführte Diskussion entfacht. Zweifelsohne handelt es sich bei den Lichterfahrten um Veranstaltungen, die Jung und Alt begeistern. Als Kreisverwaltung müssen wir aber auch die rechtliche Seite in den Blick nehmen. Als Behörde sind wir für die Themen Sicherheit und Ordnung verantwortlich“, sagt Landrat Uwe Fietzek. Er versichert zugleich: „Wir wollen die Lichterfahrten nicht kaputt reglementieren und setzen alle Hebel in Bewegung, um diese Veranstaltungen vor dem Aus zu bewahren. Derzeit stehen wir in engem Austausch mit Verantwortlichen in anderen Landkreisen und mit der Polizei. Zudem werde ich den Kontakt zum Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung in Hannover suchen. Ich bin überzeugt, dass wir gemeinsam – ähnlich wie bei den Scheunenfesten im vergangenen Jahr – eine Lösung finden, die vor allem den Veranstaltenden Schutz und Rechtssicherheit bietet.“ Beim Landkreis liegen derzeit noch keine Anträge für Lichterfahrten vor, die Kreisverwaltung hat dementsprechend auch noch keinen Antrag abgelehnt.

Dass die Genehmigung von Lichterfahrten den Landkreis in diesem Jahr vor Herausforderungen stellt, hat folgenden Hintergrund: Nach umfassender rechtlicher Prüfung sind diese Fahrten für die Kreisverwaltung mit straßenverkehrsrechtlichen, straßenrechtlichen und versicherungsrechtlichen Problematiken verbunden. Ein Aspekt bereitet den Verantwortlichen im Kreishaus dabei besondere Sorge: „Wenn die lichttechnische Einrichtung an den Traktoren unzulässig eigenmächtig verändert wird, wie es bei der Installation von Lichterketten und Co. der Fall ist, erlischt nicht nur die Betriebserlaubnis der Fahrzeuge, sondern sie verlieren auch ihren Versicherungsschutz“, erklärt die zuständige Dezernentin Dr. Elke Bertke. „Wir haben diese rechtliche Einschätzung nicht leichtfertig getroffen. Gerade vor dem Hintergrund, dass es bundesweit kein einheitliches Vorgehen für den Umgang mit Lichterfahrten gibt, haben wir uns eingehend mit den rechtlichen Problematiken befasst. Dabei wurde auch eine Stellungnahme des Verkehrsministeriums einbezogen“, so Bertke. Das Fahren ohne Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz könne nicht im Sinne der Veranstaltenden sein.

Das Thema Lichterfahrten ist aufgrund der landesweit unklaren Rechtslage für den Landkreis Grafschaft Bentheim noch nicht abgeschlossen. Die Kreisverwaltung informiert darüber, sobald sich eine Lösung im Sinne aller Beteiligten abzeichnet.

Text: Landkreis Emsland

Foto: NWM-TV – TA