CORONAEmslandGrafschaft Bentheim

Neue Corona Verordnung befasst sich mit dem Risikogebiet – Einkaufen möglich

Grafschaft Bentheim. Emsland. In den letzten Tagen haben uns vermehrt Anfragen erreicht, ob man in das Risikogebiet Niederlande einreisen darf. Zudem die Frage, ob man dort tanken darf, ob man dort einkaufen darf und ob man auch einfach mal in das Risikogebiet fahren darf.

Wir haben uns mit der Niedersächsischen Staatskanzlei in Verbindung gesetzt und dort einiges neues Erfahren. Die jetzige Corona Verordnung hat noch bis zum 08.10.2020 ihre Gültigkeit. Ab dem 09.10.2020 tritt eine neue Corona Verordnung in Kraft. Nach Auskunft der Niedersächsischen Staatskanzlei wird der sogenannte „kleine Grenzverkehr“ ab Freitag neu geregelt. Ganz genau teilte man uns mit:

Damit das grenzübergreifende Miteinander im so genannten „kleinen Grenzverkehr“ zwischen den Landesgrenzen Niedersachsens und den Niederlanden weiter möglich ist, werden die geltenden Regelungen mit der kommenden Änderung der Corona-Verordnung nachjustiert. Personen, die sich für weniger als 24 Stunden im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufhalten oder sich für weniger als 48 Stunden in einem ausgewiesenen Risikogebiet aufgehalten haben, wird die uneingeschränkte Ein- bzw. Ausreise ohne Quarantäne- oder Testauflage ermöglicht.

So ist künftig der Einkauf oder ein Halt an einer Tankstelle in Niedersachsen für niederländische Bürgerinnen und Bürger wieder möglich. Gleichwohl bittet die niedersächsische Landesregierung darum, dass die Aufenthalte nur auf ein notwendiges Maß begrenzt und Regeln wie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und das Einhalten von Mindestabständen eingehalten werden.

Die Änderung der Corona-Verordnung soll am kommenden Freitag, den 9. Oktober im Kraft treten.

Kathrin Riggert, stellv. Regierungssprecherin Presse- und Informationsstelle der Niedersächsischen Landesregierung
Niedersächsische Staatskanzlei

Somit wird ab Freitag klar und deutlich geregelt, dass der „kleine Grenzverkehr“ weiterhin möglich ist. Bis dahin, also bis Freitag, gilt allerdings noch folgende Regelung:

Bislang gilt Folgendes:

Aufgrund der Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen müssen sichPersonen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland nach Niedersachsen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor ihrer Einreise in einem vom RKI veröffentlichten Risikogebiet aufgehalten haben, grundsätzlich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Wohnung, an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder in eine andere geeignete Unterkunft begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort absondern.

Aktuell davon ausgenommen sind Personen ohne Symptome, die auf eine Erkrankung mit dem Corona-Virus SAR-CoV-2 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, und die sich weniger als 48 Stunden im Ausland aufgehalten haben. Gleiches gilt für Personen, die aus einem dringenden, insbesondere persönlichen oder gesundheitsbezogenen Grund oder zwecks Wahrnehmung behördlich verpflichtender Termine nach Niedersachsen einreisen.

Allerdings müssen die von dieser Ausnahme betroffenen Personen beachten, dass sie unverzüglich die zuständigen Gesundheitsämter informieren müssen, sollten  binnen 14 Tagen nach der Einreise Symptome auftreten, die auf eine Erkrankung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen.

Da die neue Verordnung erst am Freitag in Kraft tritt, werden wir voraussichtlich am Donnerstagabend oder Freitagvormittag neue Informationen haben, was auch in Zukunft für die nächsten Monate in Niedersachsen geplant ist.

Bis dahin hoffen wir, dass alle weiterhin gesund bleiben und möchten nochmals auf die AHA – L Regeln hinweisen´.