Niedersächsisches Förderprogramm für das Gaststättengewerbe – Antragstellung ab dem 25. November möglich
Lingen. Gastronomiebetriebe, die in vorbeugende Hygieneschutzmaßnahmen (beispielsweise Trennwände) oder Maßnahmen zur technischen Modernisierung des Betriebes (beispielsweise Lüftungstechnik oder Outdoorheizkonzepte) investieren
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