AktuellesLandkreis Emsland

Umfassende Teilhabe für Menschen mit Behinderungen – Neues Gesetz mit Änderungen verbunden – Landkreis steht als Ansprechpartner bereit

Meppen. Bereits im Dezember 2016 haben Bundestag und Bundesrat das Bundesteilhabegesetz (BTHG) beschlossen. Damit wurde für Menschen mit Behinderung ein Wechsel vom bisherigen Fürsorgerecht zu einem modernen Leistungsrecht eingeleitet. Menschen mit Behinderungen sollen nicht mehr als Sozialhilfefälle behandelt werden, sondern vielmehr eine umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhalten.

Wesentliche Änderungen treten zum Jahreswechsel 2019/20 in Kraft, auf die der Landkreis Emsland frühzeitig hinweisen möchte. So fällt die bisherige Unterscheidung in ambulante, teilstationäre und stationäre Leistungen weg. Künftig wird nach existenzsichernden Leistungen für den Lebensunterhalt wie Miete, Heizung, Lebensmittel und Bekleidung und Fachleistungen für die Betreuung unterschieden. Insbesondere für behinderte Menschen in Wohnheimen bedeutet dies, dass Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung nicht länger mit der Einrichtung abgerechnet werden, sondern direkt mit den Betroffenen bzw. ihren gesetzlichen Betreuern.

Der Landkreis Emsland hat in letzter Zeit rund 800 in stationären Wohnheimen lebende Personen bzw. ihre gesetzlichen Betreuer schriftlich über die genannten Veränderungen informiert. Ihnen wurde mitgeteilt, dass sie rechtzeitig einen Antrag auf Leistungen zur Grundsicherung stellen und einen Mietvertrag abschließen müssen. Auch muss ein Konto eingerichtet werden, auf das die Rente überwiesen wird, die bisher noch vom Rentenversicherungsträger an den Landkreis ging. Hinsichtlich des Mietvertrages sind auch die Behinderteneinrichtungen im Emsland gefordert, die nun erstmals Mietverträge mit den Bewohnern abschließen müssen. Die nach Bundesvorgaben ermittelte Warmmiete beträgt im Landkreis Emsland monatlich 375,89 Euro, kann sich aber bei zusätzlichen Leistungen noch erhöhen.

Das Bundesteilhabegesetz setzen das Landesamt für Soziales, der Landkreis Emsland und die Behinderteneinrichtungen, die ihrerseits inzwischen gut besuchte Informationsveranstaltungen durchgeführt haben, in enger Abstimmung um. „Vielerorts erreicht uns die Kritik, dass mit der Umstellung bürokratischer Aufwand verbunden ist. Dies ist zweifellos der Fall, allerdings sind wir dazu verpflichtet, dem neuen Gesetz entsprechend zu verfahren“, betont die zuständige Sozialdezernentin Sigrid Kraujuttis.

Der Umfang der Fachleistung wird künftig landesweit einheitlich nach einem speziellen Bedarfsermittlungs-Verfahren in Niedersachsen festgestellt. Dieses Verfahren beinhaltet ein umfangreiches Beratungsgespräch zu möglichen bzw. notwendigen Wohn- und Beschäftigungsmöglichkeiten sowie Freizeitgestaltung, um so auf eine umfassende Teilhabe hinzuwirken.

Bei Fragen stehen die jeweiligen Behinderteneinrichtungen sowie der Landkreis Emsland, Ansprechpartner Frank Schneke, unter der Telefonnummer 05931/44-1213 und der E-Mail-Adresse frank.schneke@emsland.de, sowie Ansprechpartner Alexander Geers, unter der Telefonnummer 05931/44-1109 und der E-Mail-Adresse alexander.geers@emsland.de, zur Verfügung.

Text: Landkreis Emsland