Aktuelles

Untersuchungsberechtigungsschein jetzt im Bürgerbüro beantragen

Lingen. Viele Jugendliche und junge Erwachsene beginnen zum 1. August ihre Ausbildung. Insbesondere, wenn die Jugendlichen dann noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen sie sich vor Eintritt in das Berufsleben ärztlich untersuchen lassen.

Dafür bekommen die Jugendlichen im Bürgerbüro der Stadt Lingen einen Untersuchungsberechtigungsschein. Voraussetzung ist allerdings, dass die Jugendlichen entweder den Ausbildungsvertrag mitbringen oder aber ein entsprechendes Formular des Bürgerbüros zuvor abholen und durch den Ausbildungsbetrieb oder die weiterführende Schule unterschreiben lassen.

Erst mit dem Formular oder Ausbildungsvertrag und einem Ausweis kann der Untersuchungsberechtigungsschein dann entweder persönlich oder durch einen Erziehungsberechtigten abgeholt werden. Damit trägt dann das Land die Kosten für die Untersuchung.

Gebühren werden für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht erhoben.

Text: Stadt Lingen