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Versen/Bad Bentheim – LKW wegen Überladung aus dem Verkehr gezogen


Versen/Bad Bentheim (ots) – Durch Beamte der Autobahnpolizei wurden am Montag
gleich zwei Lkw wegen Überladungen aus dem Verkehr gezogen. Auf der B402 bei
Versen geriet ein niederländischer Sattelzug in die Kontrolle, der mit
Hühnertrockenkot auf dem Weg nach Mecklenburg-Vorpommern war.

Da die Beamten an dem angegebenen Gewicht erhebliche Zweifel hatten, wurde der
Transport auf einer Brückenwaage neu verwogen. Dabei stellte sich heraus, dass
der Lkw mitsamt der Ladung mehr als 52 Tonnen wog. Erlaubt waren nur 40 Tonnen.
Der Transport musste zurück zum Absender in die Niederlande, da ein Umladen
alleine aus tierseuchenrechtlichen Gründen vor Ort nicht möglich war. Der Fahrer
hinterlegte eine Sicherheitsleistung von 790 Euro. Auf den Halter und Beförderer
kommt ein Vermögensabschöpfungsverfahren hinzu. D.h., dass der vereinbarte
Transportlohn eingezogen wird. Der Betrag dürfte dann wesentlich höher ausfallen
als das zu erwartende Bußgeld.

Bei Bad Bentheim auf der A30 stellten ebenfalls Beamte der Autobahnpolizei im
Rahmen der Streifenfahrt einen polnischen Sprinter fest, dessen Aufbau stark
nach vorne neigte. Ein Blick auf die Ladefläche und in die mitgeführten
Frachtpapiere ließ auch hier vermuten, dass eine deutliche Überladung vorlag.
Auch hier wurde zur Kontrolle nachgewogen und ein tatsächliches Gewicht von ca.
6,3 Tonnen bei erlaubten 3,5 Tonnen festgestellt. Hier betrug die Überladung
fast 80 %. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die überzählige Ladung musste
umgeladen werden. Auch hier muss der Halter und Beförderer mit einer
Vermögensabschöpfung rechnen, die sicherlich ein Vielfaches des zu erwartenden
Bußgeldes ausmachen wird. Die Vermögensabschöpfung ist im Bereich der Landkreise
Emsland und Grafschaft Bentheim seit vielen Jahren ein probates Mittel, um im
gewerblichen Güterverkehr „schwarze Schafe“ daran zu hindern, profitorientiert
bewusst schwerwiegende Verkehrsverstöße in Kauf zu nehmen und die vermeintlich
„niedrigen“ Bußgelder von vorneherein einzukalkulieren. Das Prinzip ist relativ
einfach: „Unrecht darf sich nicht lohnen!“