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Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 in der Gemeinde Geeste

GEESTE. Mit Ablauf des Jahres 2018 endet die 5-jährige Amtszeit der derzeit gewählten Schöffen und bundesweit werden für die Jahre 2019 bis 2023 neue ehrenamtliche Richter gesucht. In Niedersachsen hat der Bewerbungsprozess für die neue Schöffenperiode bereits begonnen und alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich als Schöffe zu engagieren.

Das Schöffenamt kann nur von Deutschen ausgeübt werden; Voraussetzung ist ein Wohnsitz in der Gemeinde Geeste. Ferner müssen die Kandidaten zu Beginn der fünf Jahre dauernden Amtsperiode das 25. Lebensjahr vollendet und dürfen das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Vollendet ein Schöffe während der laufenden Amtsperiode das 70. Lebensjahr, dann darf er noch bis zum Ende der Amtsperiode tätig bleiben.

Interessierte Bürger erhalten das Bewerbungsformular bei der Gemeinde Geeste, Fachbereich III, Zimmer A 2, oder auf der Homepage der Gemeinde Geeste. Bewerbungen bei der Gemeinde Geeste sind noch bis zum 31.03.2018 möglich.

Text: Gemeinde Geeste