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Waldbrandgefahr: Verordnung aufgehoben

Meppen. Wegen der bestehenden Witterungsverhältnisse und der vermehrten Regenfälle in den vergangenen Tagen kann die Waldbrandverordnung des Landkreises Emsland vom 23. April 2019 nun aufgehoben werden. Die Aufhebung gilt ab Donnerstag, 3. Oktober 2019.

In Abstimmung mit dem Kreiswaldbrandbeauftragten vom Niedersächsischen Forstamt Ankum ist der Landkreis Emsland zu dieser Entscheidung gelangt. Die Waldbrandprognose des Deutschen Wetterdienstes wird für das Emsland mit der Gefahrenstufe 1 (sehr geringe Gefahr) bewertet.

Die Waldbrandverordnung untersagte Besuchern von Wäldern, Mooren und Heidegebieten, die befestigten Straßen, befahrbaren Wege sowie markierten Wander- und Reitwege zu verlassen. In Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon durfte kein Feuer angezündet, geraucht oder mit feuergefährlichen Gegenständen umgegangen werden. Diese strikten Regelungen sind mit Aufhebung der Waldbrandverordnung erloschen.

Es gilt aber weiterhin, im Wald und in der freien Natur erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit walten zu lassen. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet.

Text: Landkreis Emsland