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Ab März veränderte Besucherregelungen in der EUREGIO-KLINIK

Nordhorn. Ab dem 01. März werden die derzeitigen Besuchsmöglichkeiten in der EUREGIO-KLINIK deutlich erweitert. Die EUREGIO-KLINIK reagiert damit auf die neuen bundesweiten Regelungen die eine weitere Lockerung der bisherigen Besucherregelungen für Krankenhäuser vorsehen.

„Mit der Neuregelung wird es zukünftig möglich sein, dass ein Patient wieder mehrere Besucher zeitgleich empfängt. Bislang war je Patient nur ein Besucher pro Tag zugelassen. Damit ergibt sich gerade für ältere, immobile Angehörige die Möglichkeit sich durch jemanden begleiten zu lassen oder den Besucherkreis zu erweitern,“ erläutert Geschäftsführer Michael Kamp die veränderten neuen Regelungen. Um allerdings auch weiterhin einen größtmöglichen Schutz für Patienten und Mitarbeiter gewährleisten zu können, gilt für die Besucher der EUREGIO-KLINIK, so wie in allen bundesdeutschen Krankenhäusern, eine Maskenpflicht. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird zum 01. März auch die Testpflicht für Besucher und Beschäftigte entfallen. Die Veröffentlichung der in Aussicht gestellten gesetzlichen Regelungen steht aber noch aus.

Zukünftig erstrecken sich die Besuchszeiten für die Psychiatrie werktäglich auf den Zeitraum von 16.30 – 19.00 Uhr. Für alle weiteren Bereiche gilt eine werktägliche Besuchszeit von 14.00 – 19.00 Uhr und an den Wochenenden und Feiertagen von 10.00 – 19.00 Uhr. Die Anzahl der Besucher ist nicht mehr begrenzt. Davon abweichende Regelungen ergeben sich für Besuche von schwerkranken oder palliativen Patienten. Auch für Geburtshilfe sowie die Kinderstation ergeben sich abweichende Regelungen die jeweils aktuell auf der Homepage der EUREGIO-KLINIK hinterlegt sind. „Wir freuen uns sehr, dass der Gesetzgeber uns mit den neuen Regelungen die Möglichkeit gibt die Besucherregelung zu erweitern. Die weiterhin zum Schutz der Patienten und Mitarbeiter notwendige Auflage der Maskenpflicht dürfte dabei akzeptabel sein. Zugleich profitieren unsere Mitarbeiter und Patienten von der Konzentration der Besuchszeiten auf den Nachmittag. So können am Vormittag notwendige diagnostische Maßnahmen und pflegerische Tätigkeiten erfolgen. Ausnahmen sind nach vorheriger Absprache aber auch weiterhin möglich“ kommentiert Kamp die Regelungen des Besucherkonzeptes. Selbstverständlich gehört hierzu auch von einem Besuch abzusehen, wenn jemand aktuell grippeähnliche Symptome aufzeigt.

Text: Euregio Klinik