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Anmeldefrist Osterfeuer 2019


Lingen. Noch ist der Winter nicht vorbei, aber die Osterfeuer rücken immer näher. Die Stadt Lingen weist deshalb auf die Regelungen für Osterfeuer hin. Derartige Brauchtumsfeuer müssen bis Freitag, 29. März 2019, bei der Stadt Lingen angemeldet werden.

Die Veranstalter müssen sicherstellen, dass das Osterfeuer nicht zur Müllverbrennung missbraucht wird. In Osterfeuern dürfen ausschließlich pflanzliche Abfälle wie Baum- und Strauchschnitt bestehen. Nicht verbrannt werden dürfen Bauholz, Gartenzäune, Haus- und Sperrmüll sowie Kunststoffe, Papier, Pappe und Altöl.

Damit verhindert wird, dass Tiere Unterschlupf suchen, dürfen die pflanzlichen Abfälle frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung zusammengetragen werden. Am Karsamstag ist eine Umschichtung der vorhandenen Haufen erforderlich. Am Tag der Veranstaltung sind vor Abbrennen des Osterfeuers zum Schutze der Kleintiere zudem Vergrämungsmaßnahmen durchzuführen.

Weitere Informationen gibt es beim Fachdienst Umwelt, Tel. 9144-362. Ein Antragsformular ist unter www.lingen.de als Download (Brauchtumsfeuer) und im Fachdienst Umwelt erhältlich.

Text: Stadt Lingen