AktuellesNordhorn

Aufruf zur Bewerbung mit Kleinstvorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung

Nordhorn / Neuenhaus / Lage. Im Rahmen des Dorferneuerungsprogramms Nordhorn-Neuenhaus-Lage können ab sofort Fördermittel für sogenannte Kleinstvorhaben beantragt werden. Maximal 2.500 Euro Zuschuss pro Projekt können Vereine, Kirchengemeinden oder Institutionen, aber auch Privatpersonen erhalten.

Die Dorfregion Nordhorn-Neuenhaus-Lage befindet sich seit einiger Zeit im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen. Damit eröffnen sich zahlreiche Chancen der Förderung, einschließlich sogenannter Kleinstvorhaben. Wer kleine Vorhaben plant und umsetzen will, die dem Gemeinwohl der Bevölkerung in der Dorfregion dienen, sollte dafür eine finanzielle Unterstützung beantragen.

Förderung des Miteinanders

Das Ziel der Förderung ist die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, des Zusammenlebens, des gemeinschaftlichen Miteinanders und der Vernetzung. Zu fördernde Maßnahmen können beispielsweise kleinere Aufwertungen von Plätzen, Treffpunkten und Begegnungsräumen sowie festmontierte oder inventarisierte Neuanschaffungen für Vereine, Gruppen und die Dorfgemeinschaft umfassen.

Das Gesamt-Fördervolumen für Kleinstvorhaben im Rahmen der Dorfentwicklung umfasst insgesamt 30.000 Euro. Die Höhe der Fördermittel für das jeweilige Projekt wird individuell berechnet und liegt bei maximal 2.500 Euro. Von den Antragstellenden muss stets ein finanzieller Eigenanteil getragen werden.

Kostenfreie Beratung

Für eine kostenfreie Beratung zur Förderfähigkeit von Kleinstvorhaben können sich Interessierte an das Planungsbüro „regionalplan & uvp“ wenden. Telefon: 05902 / 503 702-28; E-Mail dorfentwicklung@regionalplan-uvp.de. Dort ist auch der Blanko-Steckbrief erhältlich, der zur Beantragung der Fördermittel ausgefüllt werden muss.

Anträge können bis zum 1. Mai 2024 per E-Mail beim Planungsbüro eingereicht werden. Über die Auswahl der Vorhaben entscheidet dann der Arbeitskreis Dorfentwicklung der Dorfregion Nordhorn-Neuenhaus-Lage. Anschließend stellen die Kommunen die Anträge auf Bewilligung der Fördermittel an das Amt für regionale Landesentwicklung.

Text und Foto: Stadt Nordhorn