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Autofreie Zone in der Langen Straße

Ab 02. April 2024 haben Radfahrerinnen und Radfahrer in der temporär eingerichteten Fußgängerzone wieder freie Fahrt – mit der Bitte um Rücksichtnahme.

Haren (Ems). Vom 02. April bis zum 20. Oktober 2024 wird die Lange Straße im Zentrum der Schifferstadt wieder zur autofreien Zone und als Fußgängerzone ausgewiesen. Der Bereich beginnt an der Einmündung in die Bischof-Demann-Straße und reicht bis zur Einmündung des Kolpingplatzes. Hinweisschilder weisen darauf hin.

Die Errichtung einer Fußgängerzone im jetzigen Rahmen wurde bereits im Jahr 2020 in einer Sitzung des Verwaltungsausschusses beschlossen. Durch die Einrichtung der Fußgängerzone soll die Einkaufs- und Wohlfühlatmosphäre vor Ort gestärkt werden.

Weiterhin zugelassen ist der Radverkehr auf der Langen Straße: Radfahrer dürfen sich auf der einstigen Fahrbahn bewegen, aber nur in Schrittgeschwindigkeit. Sie haben sich außerdem dem Fußgängerverkehr anzupassen / unterzuordnen.

Text und Foto: Stadt Haren (Ems)