CORONAGrafschaft Bentheim

Coronavirus: Achtung, ab Montag neue Regeln!

Ab Montag, den 2. November 2020 tritt die neue Corona-Landesverordnung in Kraft. Die darin festgehaltenen Maßnahmen gelten zunächst bis zum 30. November 2020. In zwei Wochen wollen Bund und Länder die Wirkung überprüfen und notwendige Nachjustierungen vornehmen.
 
Hier ist ein kleiner Überblick über die wesentlichen Regeln. Weitere Informationen finden sich im Laufe des 2. November unter den FAQs auf der Seite:
https://www.grafschaft-bentheim.de/coronavirus

Kontakte mit den Mitmenschen
 
Jede Person hat Kontakte zu anderen Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus ist soweit möglich Abstand zu jeder anderen Person einzuhalten. Und wenn ein solcher Abstand nicht eingehalten werden kann, muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Außerdem gilt, dass jede Person private Reisen einschließlich tagestouristische Ausflüge sowie private Besuche vermeiden soll.
 
Es gilt:
In den eigenen Räumlichkeiten (Wohnung, Haus), im eigenen Garten oder auf dem eigenen Hof ist nur der Kontakt mit maximal 10 Personen (aus zwei Haushalten oder enge Angehörige oder Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren) erlaubt. Draußen, also im öffentlichen Raum, sind Kinder unter 12 Jahren allerdings nicht in die Höchstzahl einzurechnen. Also kann eine Familie durchaus mit 14 Personen im öffentlichen Raum unterwegs sein, wenn von den 14 Personen vier Kinder unter 12 Jahren dabei sind. Und diese Kinder dürfen auch aus mehr als zwei Haushalten kommen.
 
Maskenpflicht unter freiem Himmel
Die bereits seit dem 26. Oktober geltende Maskenpflicht im Bereich der Innenstadt Nordhorns (Vechteinsel, Schweinemarkt, Fußweg entlang der Schaufensterfront am Ringcenter) bleibt bestehen.
 
 
Freizeit und Kultur
 
Zoos und Tierparke, Messen und Ausstellungen, Theater- und Konzertsäle wie auch Kinos oder Freizeitparks müssen schließen. Das gilt ebenso für Museen, Kulturzentren und Bibliotheken (Ausnahme: wissenschaftliche Bibliotheken). Geschlossen bleiben auch Spielhallen und Spielbanken. Spezialmärkte, die keine Wochenmärkte sind, sind ebenfalls untersagt.
 
Veranstaltungen
 
Veranstaltungen mit sitzendem Publikum sind bis zu 50 Besuchern erlaubt. Veranstaltungen mit stehendem Publikum müssen genehmigt werden.
 
Religiöse Zusammenkünfte
 
Diese sind mit einem Hygienekonzept unabhängig von der Teilnehmerzahl zulässig.
Für standesamtliche Trauungen oder das Kaffeetrinken nach einer Beerdigung gilt die 10-Personen-Regel.
 
Gastronomie
Restaurants, Gaststätten und Imbisse oder Eisdielen sind geschlossen. Ausnahmen: der Verkauf von Speisen zur Selbstabholung für den Verzehr für Zuhause und Lieferservices.
Geschlossen sind zudem Kneipen, Cafés, Bars, Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars. Geöffnet bleiben dürfen Mensen und Kantinen zur Versorgung der Beschäftigten oder Studierender oder die Gastronomie in Heimen.

Dienstleistungen
Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik- und Naglestudios, Tattoostudios, Solarien und Massagepraxen müssen schließen, ebenso Bordelle und mobile Prostitutionsstätten. Wer zur medizinisch notwendigen Behandlung beim Physio-, Ergotherapeuten oder zum Logopäden oder Podologen geht, kann dieses auch weiterhin tun. Auch Friseursalons bleiben unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet.
 
Einzelhandel 
Der Einzelhandel bleibt wie der Großhandel geöffnet. Es gibt aber neue Hygieneauflagen. In den Geschäften darf sich nicht mehr als ein Kunde pro 10 Quadratmeter aufhalten.
 
Sport 
Untersagt ist der Sportbetrieb in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen (Sporthallen, auf allen Sportplätzen). Geschlossen sind ebenso Schwimmbäder und Fitness-Studios, Saunen und Solarien. Freizeit- und Amateursport ist zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes möglich. Auch der Profisport ist weiterhin erlaubt.
 

Absender der Meldung:
Landkreis Grafschaft Bentheim – Pressestelle (https://www.grafschaft-bentheim.de/magazin/artikel.php?artikel=6411&type=2&menuid=893&topmenu=893)