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Erste Maßnahmen der Flurbereinigung Wesuwermoor umgesetzt

Erste Maßnahmen der Flurbereinigung Wesuwermoor umgesetzt Krummer Weg in Asphaltbauweise und Verbindungsweg westlich der Süd-Nord-Straße in Schotterbauweise ausgebaut.

Haren (Ems). Im Rahmen der Flurbereinigung in Wesuwermoor sind nun die ersten Baumaßnahmen abgeschlossen worden. Dazu zählen der Ausbau des Krummen Weges in Asphaltbauweise sowie der Ausbau eines Wirtschaftsweges in westlicher Richtung von der Süd-Nord-Straße in Schotterbauweise. Zudem werden in der kommenden Pflanzperiode die noch ausstehenden Pflanzarbeiten der vorgesehenen Bäume erfolgen.

Im kommenden Jahr sind weitere Maßnahmen geplant. In der Birkhahnstraße soll in südlicher Richtung von der Einmündung der Hebelermeerer Straße bis hin zum Krummen Weg der Lückenschluss in Asphaltbauweise erfolgen. Ein weiterer Lückenschluss ist von der Hebelermeerer Straße in nördlicher Richtung bis zum jetzt ausgebauten Wirtschaftsweg geplant. Hier soll der Sandweg in Schotterbauweise ausgebaut werden. Zudem soll der Sandweg „nördlich des Schützenplatzes Wesuwermoor“ von der Bourtanger Straße kommend in westlicher Richtung auf einer Länge von rund 250m in Schotterbauweise ausgebaut werden. Des Weiteren wird die Rebhuhnstraße von der Hebelermeerer Straße in nördlicher Richtung entlang der Bebauungen bis zur Hausnr. 5 in Asphaltbauweise erschlossen. Als Vorbereitung für die kommenden Straßenbaumaßnahmen seien bis Ende Februar 2020 umfangreiche Gehölz- und Rückschnittmaßnahmen notwendig, so Harens Stadtbaurat Henrik Brinker.

Insgesamt 175 Grundstückseigentümer sind Mitglied im mehrjährigen Projekt der Flurbereinigung Wesuwermoor. Das Gebiet der Flurbereinigung umfasst eine Fläche von rund 937 Hektar. Die Gesamtkosten belaufen sich auf rund 3,9 Millionen Euro. Das Land Niedersachsen bezuschusst diese Kosten mit 75 Prozent. Die restlichen 25 Prozent werden von der Stadt Haren (Ems) und den Grundstückseigentümern getragen. Die Stadt Haren (Ems) übernimmt dabei einen höheren Anteil von rund 680.000 Euro. Die Grundstückseigentümer zahlen insgesamt rund 278.000 Euro für die Flurbereinigung. Umsetzungsbehörde für die Flurbereinigung ist das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems, kurz ArL, in Meppen. Projektleiter Richard Thale vom ArL begleitet das Verfahren seit dem Beginn in 2015. Er koordiniert die Anträge bei den Fördermittelgebern und überwacht die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen.

Stolz auf die umgesetzten Maßnahmen: 2. Vorsitzender der Teilnehmergesellschaft Bernhard Horstmann, Bürgermeister Honnigfort, Projektleiter beim ArL Richard Thale sowie Harens Stadtbaurat Brinker. Foto: Stadt Haren (Ems)
Stolz auf die umgesetzten Maßnahmen: 2. Vorsitzender der Teilnehmergesellschaft Bernhard Horstmann, Bürgermeister Honnigfort, Projektleiter beim ArL Richard Thale sowie Harens Stadtbaurat Brinker. Foto: Stadt Haren (Ems)

Harens Bürgermeister Markus Honnigfort beschreibt die Absichten einer Flurbereinigung wie folgt: „Ziel einer Flurbereinigung ist es, die Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Naturschutz, Wasserwirtschaft und Erholung aufzulösen. Das vorhandene Wegenetz soll bei einer Flurbereinigung ebenfalls ausgebaut werden, somit profitieren alle Beteiligten. Zudem erzielen Landwirte von dieser Flurbereinigung Vorteile, da teilweise unwirtschaftlich zugeschnittene Flächen zu größeren Einheiten zusammengelegt werden. Unsere Region ist besonders durch die Landwirtschaft geprägt, daher gilt es diese auch zukunftsfähig aufzustellen.“

Hintergrundinformation:

In 2015 wurde die Flurbereinigung Wesuwermoor, nach langjährigen Bemühungen u.a. der Vereinigung des emsländischen Landvolkes (VEL), des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) sowie der Stadt Haren (Ems), als vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren in das Landesprogramm aufgenommen. Im Frühjahr 2016 ist eine Teilnehmergemeinschaft eben dieser Flurbereinigung gegründet worden. Teilnehmer dieser Körperschaft sind gemäß dem Flurbereinigungsgesetztes (FlurbG) alle Eigentümer, der am Verfahren unterliegenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichgestellten Erbbauberechtigten. „Bei allen Flurbereinigungsverfahren wird diese Praxis angewandt. So wird sichergestellt, dass alle Grundstückseigentümer ihre Anliegen vorbringen und Berücksichtigung finden können“, erklärt Harens Stadtbaurat Brinker. Als Basis für jegliche Maßnahmen dient ein Wege- und Gewässerplan, der mittlerweile im Flurbereinigungsgebiet komplett vermessen wurde. Teilweise hat bereits eine erneute Grenzfeststellung stattgefunden.

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Text und Foto: Haren (Ems)